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Haushaltsgenehmigung an Bedingung geknüpft

Ausgabenkürzung oder Erhöhung des Kassenkredits -

Kommunalaufsicht macht strenge Auflagen

Die erforderliche haushaltsrechtliche Genehmigung der Kommunalaufsicht ging am 29. September 2010 bei der Gemeinde Mainhausen ein und ist mit einer Bedingung verbunden. „Die Kommunalaufsicht stellt fest, dass der veranschlagte Höchstbetrag der Kassenkredite von 4 Mio. € nicht ausreicht, um die rechnerisch ermittelte Zahlungsverpflichtung der Gemeinde bis zum Jahresende zu erfüllen", erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser den Hintergrund der Bedingung. Damit bestätigt die Kommunalaufsicht das, was der Gemeindevertretung bereits bei den Haushaltsberatungen und auch bei der Einbringung des Nachtragshaushaltsplanentwurfs erklärt wurde. Hier erwartet die Kommunalaufsicht einen Beitrittsbeschluss bis zum 15. November 2010.

„Eigentlich ist die Rechnung hier ganz logisch", führt die Verwaltungschefin aus, „Kassenkredite sind für die Bezahlung der laufenden Ausgaben vorgesehen. Wenn sich im Jahr 2009 ein Defizit von rd. 1.100.000 € ergeben hat und das laufende Defizit über 3,7 Mio. € beträgt, dann sind als Kassen- oder Überziehungskredit 4,8 Mio. € anzusetzen." Dem Gesetz nach sind Kassenkredite in Höhe der Defizite zu veranschlagen, damit die Gemeinde ihre vertraglichen und öffentlich rechtlichen Verpflichtungen erfüllen kann. In diesem Zusammenhang gelten die Regeln der Mathematik auch in Mainhausen und können nicht durch sachfremde Entscheidungen außer Kraft gesetzt werden. Es ist nicht möglich, dass die Gemeindevertretung Ausgaben beschließt und anschließend der Bürgermeisterin die finanziellen Mittel verweigert die Rechnungen oder Zuschüsse zu bezahlen. Weiterhin ist hierbei zu berücksichtigen, dass sich erhebliche Ausfälle bei der Gewerbesteuer von rund 800.000 € ergeben haben. Da gleichzeitig die an den Kreis zu zahlende Umlage um 135.700 € steigt, ist kein besseres Ergebnis zu erwarten.

Kürzungen bei den laufenden Aufwendungen hält die Verwaltung für unrealistisch, da die Gemeinde in vielen Bereichen vertraglich gebunden ist. So liegen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei 4.675.060 €. Dabei handelt sich um rund 70 verschiedene Arten von Aufwendungen. Zu den größten Positionen dabei gehören: der Reparaturaufwand für Gebäude und Straßen, der Strom- und Gasbezug, der Wasserbezug beim Zweckverband, die Verbrennungskosten des Hausmülls, die Kosten aufgrund des Betreibervertrages und die Reinigungskosten für die Gemeindegebäude.

Des Weiteren erwartet die Kommunalaufsicht die Beschlussfassung zu kostendeckende Gebühren bei Abwasser, Wasserversorgung und Kanal bis zum 31.12.2010. Diesbezügliche Beschlussvorlagen liegen der Gemeindevertretung bereits vor.

Die ebenfalls geforderte „angemessene" Kostenbeteiligung der Nutzer der gemeindeeigenen Einrichtungen wurde durch die Gemeindevertretung bei den vor einigen Tagen beschlossenen Gebühren- und Benutzungsordnungen bereits ausgeschlossen. Die Bürgermeisterin steht auf dem Standpunkt, dass eine Kostenpauschale der Vereine für Probe- und Trainingsstunden das kulturelle und sportliche Leben in der Gemeinde zu sehr beeinflussen und sicher auch verschlechtern würde. „Das Ehrenamt ist nicht nur ein Thema für Sonntagsreden, sondern fordert auch Unterstützung und Handeln."