Pressemeldungen

Grundsteuer und Müllgebühren fällig

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am 15.11.2014 fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer hin.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat.  Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.

Übrigens:  Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter  www.mainhausen.de  abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Grundsteuer und Müllgebühren fällig

- Öffentliche Zahlungsaufforderung -

Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am  15.08.2014  fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer hin.  

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von          1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat.  Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.

Übrigens:  Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter  www.mainhausen.de  abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Grundsteuer und Müllgebühren fällig

Öffentliche Zahlungsaufforderung  

Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am 15.11.2013 fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer hin.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat.  Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.

Übrigens:  Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter  www.mainhausen.de  abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Grundsteuer und Müllgebühren fällig

Die Gemeindekasse erinnert an die Bezahlung der am 15.02.2011 fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.

Übrigens: Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter www.mainhausen.de abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Grundsteuer und Müllgebühren fällig

Die Gemeindekasse erinnert an die Bezahlung der am 15.11.2010 fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.

Übrigens: Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter www.mainhausen.de abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Grundsteuer und Müllgebühren fällig

Öffentliche Mahnung

Die Gemeindekasse erinnert an die Bezahlung der am 15.11.2008 fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer.

Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.

Übrigens: Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter www.mainhausen.de abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.