Grundsteuer und Müllgebühren fällig zum 15.05.2015
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Die Gemeindekasse weist auf die Bezahlung der am 15.05.2015 fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Müllgebühren) sowie die zu diesem Zeitpunkt fällige Gewerbesteuer hin.
Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabenordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat. Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzliche Mahnungen versenden müssen, entstehen weiterhin Mahngebühren, die auch durch die Schuldner zu bezahlen sind.
Übrigens: Vordrucke für die Einzugsermächtigung wurden mit den Bescheiden versandt und sind auch im Internet unter www.mainhausen.de abrufbar. Schauen Sie doch einfach mal rein.