Grenzmarkierung am Fußgängerüberweg nahe Kreisverkehr
Dringend notwendige Maßnahme wird umgesetzt
Am Kreisverkehrsplatz im OT Zellhausen, Mainring/Rheinstraße wurden infolge des relativ hohen Fußgängeraufkommens und des Schulweges bereits vor vielen Jahren 4 Fußgängerüberwege geschaffen.
Um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, verbietet die Straßenverkehrsordnung das Parken von Fahrzeugen weniger als 5 Meter v o r dem Zebrastreifen; dahinter ist das Parken also erlaubt.
Nun hat sich die Praxis des Parkens, bereits kurz hinter einem Zebrastreifen, etabliert.
Obwohl diese Parkpraxis regelkonform scheint, stellt es im Einzelfall trotzdem eine Behinderung dar - so im Falle des Fußgängerweges direkt am Kreisverkehr Mainring/Rheinstraße in Richtung Bürgerhaus.
Parkende Fahrzeuge an dieser Stelle zwingen den Fahrzeugführer direkt nach dem Verlassen des Kreisverkehrs auf die Gegenfahrbahn zu wechseln. Gerade dort kam es bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen. Daher muss diese Parkpraxis unterbunden werden und es wird hinter dem Zebrastreifen eine entsprechend lange Grenzmarkierung aufgebracht, welche das Parken untersagt.
Das Ordnungsamt wird auch diesen Ort in seine Überwachungsliste mit aufnehmen.