Gesplittete Abwassergebühr - Bürgerversammlung am 16.10.2014
Datenermittlung und Gebührenkalkulation abgeschlossen
Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom 2. September 2009 verpflichtet die Kommunen die Gebühren für die Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung zu berechnen. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde von der Gemeindevertretung am 31. Januar 2012 beschlossen. Nach erfolgter Flächenermittlung und Auswertung der Selbsterhebungsbögen liegen die neue Satzung und die Gebührenkalkulation den Gremien zur Beschlussfassung vor.
„Wir sind mit dem Thema sehr transparent umgegangen, schon im Jahr 2013 fanden insgesamt zwei Informationsveranstaltungen statt und es wurden Bürgersprechstunden sowie eine Telefonhotline angeboten“, erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser den heutigen Informationsstand, „jetzt folgt der nächste Schritt. Vor Beschlussfassung in den Gremien findet eine Bürgerversammlung eigens zu diesem Thema statt.“
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Dieter Jahn, lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu der Bürgerversammlung am 16. Oktober 2014, 20.00 Uhr, im Bürgerhaus Zellhausen ein.
Dabei werden die interessierten Bürger, wie schon die Gemeindevertreter in der letzten Ausschusssitzung, über das Ergebnis der Flächenermittlung und des Selbstauskunftsverfahren ebenso informiert, wie über das Ergebnis der neuen Gebührenkalkulation.
„Sehr positiv wird der Ausgang des Selbstauskunftsverfahrens bewertet, von 2.212 versendeten Auskunftsbögen sind 1.843 an die Gemeindeverwaltung zurückgegangen, gute 83,3 %“, berichtet die Verwaltungschefin, „Dabei konnte die gebührenrelevante Fläche auf 1.119.747 m² festgelegt werden, davon sind 29% Straßenfläche und 71% befestigte Grundstücksflächen.“ Die Kostenverteilung ergab, dass 59% auf Schmutzwasser und 41% auf das Niederschlagswasser entfallen.
„Das Ergebnis der Gebührenkalkulation schlägt eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserverbrauch vor“, so Ruth Disser, „für die Niederschlagswassergebühr ist ein Betrag von 0,57 € pro m² befestigte Fläche vorgesehen.“ Diese Zahlen sind in der, den Gemeindegremien zur Beschlussfassung, vorgelegten Satzung berücksichtigt.
Ausdrücklich weist Bürgermeisterin Disser daraufhin, dass die Kommune den Schritt aus rechtlichen Gründen gehen muss. „Wurden bisher die Entwässerungsgebühren nur nach dem Frischwasserverbrauch berechnet, darf das so nach dem Urteil nicht mehr sein“, erklärt Bürgermeisterin Ruth Disser. Bei dieser Abrechnungsform blieb unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser (Regen) auf einem Grundstück anfällt und von Dachflächen und befestigten Flächen in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen fließt. Regenwasser macht einen erheblichen Anteil der bei der Abwasserentsorgung anfallenden Kosten aus, die bisher auf alle Gebührenzahler umgelegt wurden. Neu ist somit die Aufteilung des Abwassers nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
{images2}„Die gesplittete Abwassergebühr sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt.