Gesetzesänderungen zwingen zum Handeln
Gesplittete Abwassergebühr und die Biotonne kommen
„Auf die Kommunalverwaltungen und die politischen Gremien kommt viel Arbeit zu“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser sachlich fest. Wird in Mainhausen bereits seit einigen Monaten an der Einführung der sogenannten gesplittete Abwassergebühr gearbeitet, steht für die nächste Zeit die Überarbeitung sämtlicher, davon betroffener Satzungen und Gebührenordnungen an. Trotz Unterstützung durch ein Büro bindet die Vorbereitung einen Mitarbeiter der Verwaltung vollständig. „Neben den Satzungen für Abwasser gilt es auch die Wasserversorgungssatzung zu überarbeiten und die Gebühren für beide Bereiche neu zu kalkulieren“, erklärt die Verwaltungschefin.
Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stehen auch im Bereich der Abfallentsorgung Veränderungen ins Haus. Das im Jahr 2012 verabschiedete Gesetz sieht verpflichtend die flächendeckende Einführung der Biotonne vor. „Grundsätzlich dient die Novellierung der Abfallvermeidung, daher hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung“, so die Feststellung zur Einführung des Gesetzes. Zu diesem Thema wurde in Mainhausen eine themenbezogene Kommission gebildet, die die Verwaltung bei den Vorbereitungen zu Umsetzung begleitet. Die Kommission hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und schon einige Grundlagen für die Gestaltung der Abfallentsorgung in Mainhausen und die anstehenden Ausschreibungen festgelegt.
„Da die bestehenden Verträge zur Abfuhr von Restmüll, Grünabfall und Papier zum Ende diesen Jahres regulär auslaufen, wird die mögliche Option zur Verlängerung um ein Jahr gezogen, dadurch gewinnen wir Zeit und können die vorhandenen guten Konditionen noch ein weiteres Jahr nutzen“, so Ruth Disser, „oberste Priorität in diesem Bereich hat die Einführung der Biotonne, da diese ab dem 01. Januar 2015 Pflicht ist.“
Zur Vorbereitung der erforderlichen Ausschreibung legte die Kommission einvernehmlich fest, dass die Ausschreibung zur Abfuhr von Biomüll für einen kurzen Zeitrahmen ausgeschrieben werden soll, um in den kommenden Jahren eine Vereinheitlichung in den Vertragslaufzeiten zu erreichen.
„Auch soll die Biotonne zunächst kostenfrei für den Nutzer eingeführt werden, die Tonne an sich soll aber mit einem Datenchip versehen werden“, so die Verwaltungschefin und verweist darauf, dass mit einer Mengenverschiebung von Restmüll hin zu Biomüll gerechnet werden kann, „mittel- bzw. langfristig kann dies für die Kostenentwicklung und Gebührengestaltung relevant sein.“
Die Größen der künftigen Biotonnen soll sich nach den bereits vorhandenen Tonnengrößen für Restmüll richten, jedoch sollen, auf Wunsch auch größere oder kleinere Tonnen zur Verfügung gestellt werden. Einig war sich die Arbeitsgruppe auch bezüglich der künftigen Tonnengrößen allgemein. „Neben den bereits vorhandenen Tonnengrößen, ab 80 l, soll es mit der anstehenden Ausschreibung auch 60 l Tonnen geben, damit wollen wir dem Bedarf kleinerer Haushalte und den zu erwartenden veränderten Trennungsverhalten Rechnung tragen.“
Die Kommission bereitet nun einen Grundsatzbeschluss vor, der in der Gemeindevertretung beraten werden wird.