Gesetzesänderung und Neukalkulation
Neue Satzungen erforderlich
Sowohl die Wasserversorgungssatzung, als auch die Entwässerungssatzung der Gemeinde Mainhausen mussten überarbeitet werden. „Die neue Wasserversorgungssatzung wurde aufgrund von Gesetzesänderungen und der erfolgten Neukalkulation notwendig“, teilt Bürgermeisterin Ruth Disser mit und kann hierbei auch etwas Positives für den Gebührenzahler vermelden. Die neue Wassergebühr beträgt nun netto 1,48 € je Kubikmeter Wasser, statt der bisherigen Gebühr von netto 1,53 €.
Nach mehreren Beratungen in dem Fachausschuss und der Vorstellung der Neukalkulation stimmte die Gemeindevertretung der neuen Wasserversorgungssatzung und den neuen Gebühren zu.
Durch die Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ musste auch eine Anpassung der Entwässerungssatzung erfolgen. „Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom 2. September 2009 sind die Kommunen verpflichtet, die Erhebung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung vorzunehmen“ erläutert die Verwaltungschefin die Notwendigkeit.
Beiden Satzungsentwürfen liegt die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zugrunde und wurde damit juristisch geprüft.