Gemeindevertretung schlägt Ankündigung in den Wind
Haushaltsplanentwurf 2009 zurückgewiesen
Auf Antrag der CDU wies die Mehrheit der Gemeindevertretung, bestehend aus CDU, FDP und UWG, den bereits im November 2008 eingebrachte Haushaltsplanentwurf für 2009 zurück.
Damit wurde die Ankündigung der Kommunalaufsicht in den Wind geschlagen.
Bürgermeisterin Disser erinnerte hier an das Schreiben der Kommunalaufsicht, in dem es hieß: „Die Gemeindevertretung hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens in ihrer Sitzung am 26.05.2009, die Haushaltssatzung mit -plan 2009 zu beschließen .... Für den Fall, dass die Gemeinde diese Frist nicht einhält, wird eine kommunalaufsichtliche Anweisung nach § 139 mit Anordnung der Ersatzvornahme nach § 140 HGO zu erlassen sein."
In einer ausführlichen Erklärung wies die Verwaltungschefin die Vorwürfe, sie würde nicht informieren und keine Fragen beantworten, zurück. Die von Bürgermeisterin Disser aufgezeigten Fakten konnte sie durch Protokolle und Schreiben belegen.
In der Begründung zur Zurückweisung stellte die CDU fest, dass sich noch etliche Fragen stellten und Details fehlten. Welche Details fehlten und welche Fragen offen geblieben waren, wurde von keiner Fraktion festgestellt. Die konkrete Forderung fehlt, nach Auffassung von Ruth Disser auch im Beschluss. Der Beschluss lautet: „Die Gemeindevertretung weist den vom Gemeindevorstand vorgelegten Haushalt zurück. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Details zu den im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu definierenden Positionen der Gemeindevertretung schriftlich aufzugeben."
Tatsache ist, dass bereits 2008 der erste Haushaltsplan nach dem neuen Haushaltsrecht vorgelegt und beschlossen wurde. „Zwischen dem Entwurf für 2008 und dem heutigen Entwurf gibt es in der Gestaltung keinen Unterschied", so die Rathauschefin, „die Gestaltung wurde so, wie sie heute ist, mit der seinerzeit eingerichteten Arbeitsgruppe abgestimmt."
Im Übrigen stellte Disser fest, dass die FDP nicht bei den Sitzungen der Arbeitsgruppe und auch nicht bei dem sogenannten Blättertermin anwesend war.
Weiterhin ist es keinesfalls nachzuvollziehen, dass erfahrene Gemeindevertreter nach sieben Monaten intensive Beratung feststellen, es seien noch Fragen offen. „Und das wo bereits im Blättertermin Fragen gestellt und beantwortet wurden", so Bürgermeisterin Disser, „weitere schriftliche Fragen wurden schriftlich bereits am 27. Januar beantwortet. Ich habe alle Fragen beantwortet - Fragen die nicht gestellt werden, kann ich nicht beantworten."
Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung klärt die Kommunalaufsicht nunmehr das weitere Vorgehen und die Gemeindeverwaltung prüft die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung.
Mit einem Schreiben machte der Hessischen Städte- und Gemeindebundes bereits Ausführungen zur Möglichkeit der Zurückweisung. Die Ausführungen stimmen nicht mit dem Beschluss überein. So fehlt in jedem Fall eine Begründung für die Zurückweisung.
Dieses Schreiben liegt den Gemeindevertretern ebenfalls vor.