Gemeinde Mainhausen macht erstmals Vorkaufsrecht geltend
Nach der Verabschiedung der Vorkaufsrechtsatzung in der letzten Sitzungsrunde kam es in der Sitzung der Gemeindevertretung zur ersten Beschlussvorlage, in der von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird. Entschieden wurde über ein 2160m² großes Grundstück in der Gemarkung Zellhausen.
Zielsetzung des Besonderen Vorkaufsrechts ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung. Die Gewerbegebiete in Zellhausen werden zurzeit im Rahmen einer Konzeptstudie hinsichtlich ihrer Funktionalität untersucht und perspektivisch überplant.
Da derzeit noch nicht abzusehen ist, welche Funktion diesem Bereich des Gewerbegebiets künftig zukommen soll, wird vom Besonderen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Denkbar ist beispielsweise eine Veräußerung als Erweiterungsfläche für ein bereits ansässiges Unternehmen, eine Bodenbevorratung und die Verbindung mit benachbarten Grundstücken, eine größere Gewerbeeinheit bilden zu können oder ein Grundstückstausch.