Gemeinde für Fortbestand der Kompostierungsanlage
Bauvoranfrage des Eigentümers erforderlich
Für die Kompostierungsanlage in Mainhausen, Ortsteil Zellhausen, besteht heute nur eine befristete Genehmigung, die mit Abschluss der erforderlichen Rekultivierung endet. Die Rekultivierung, nach Bergrecht, muss bis zum 17. Januar 2010 abgeschlossen sein. Da man für den Rückbau ca. zwei Jahre kalkulierte, hätte der Betrieb der Kompostierungsanlage lediglich bis zum 17. Januar 2008 erfolgen sollen, so zumindest legen es die vorliegenden bergrechtlichen Betriebspläne fest.
„Da die Weiterführung der Kompostierungsanlage für die Gemeinde Mainhausen sehr wichtig ist", so Bürgermeisterin Disser, „fand bereits im Mai diesen Jahres ein Behördentermin zur Klärung der weiteren Vorgehensweise statt."
Im Verlauf dieses Termins wurde von Seiten der Bergaufsicht deutlich gemacht, dass eine weitere Genehmigung gemäß Bergrecht nicht möglich ist.
„Wenn die Kompostierungsanlage weiter betrieben werden soll, muss diese nach baurechtlich genehmigt werden", so die Verwaltungschefin.
Bei einer weiteren Besprechung im Kreishaus wurde dem Eigentümer der Anlage eine Frist bis zum 01. Dezember 2008 gesetzt, um eine Bauvoranfrage einzureichen. Nur wenn bis dahin keine Voranfrage bei den zuständigen Behörden vorliegt, muss die Kompostierungsanlage geschlossen werden.
„Dem Eigentümer der Kompostierungsanlage haben wir die Unterstützung der Gemeinde Mainhausen zugesichert, soweit es in unserer Macht steht", so Ruth Disser, „dies gilt auch für die Vorbereitung der Bauvoranfrage."