Gehwegsanierungen durch Anwohner
Gemeinde trägt keine Kosten
„In der Gemeinde Mainhausen ist es in den letzten Jahren immer mal wieder zu Eigeninitiative bei der Sanierung von Gehwegen vor den Liegenschaften der Grundstückseigentümer gekommen,“ stellt Bürgermeisterin Ruth Disser einleitend fest, „es, wurden ohne Zustimmung der Tiefbauverwaltung und der Ordnungspolizeibehörde, die Gehwege im öffentlichen Verkehrsraum durch die Bürger aufgebrochen und mit Wunschpflaster neu hergestellt.“
Ein Hauptproblem sind dabei tatsächlich die Eigentumsverhältnisse des Gehwegpflasters, welches sich als „Privateigentum der Anwohner“ fest verbunden auf einer öffentlich genutzten Verkehrsfläche der Gemeinde befindet. Jeder Aufbruch des Gehweges ohne vorige Aufbruchgenehmigung durch die Gemeinde Mainhausen stellt zudem eine Sachbeschädigung dar. Bei der illegalen Errichtung von Pflasterflächen könnte die Gemeindeverwaltung sogar den Rückbau anordnen.
Des Öfteren kam es vor, dass nachträglich die erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden und in diesem Zuge versucht wurde, die entstandenen Kosten bei der Gemeinde Mainhausen geltend zu machen. „Die Herstellungs- und Materialkosten für die „privat organisierte Sanierung der Gehwege“ werden von der Gemeinde nicht erstattet.“
Sollten Grundstückseigentümer ein Eigeninteresse an der Instandsetzung der Gehwege an ihrem Grundstück haben, muss das Vorhaben mit dem Fachbereich Tiefbau / Infrastruktur der Gemeinde Mainhausen abgestimmt werden. Hier stehen die freundlichen Mitarbeiter dem Bürger offen mit nützlichen Tips und bautechnischen Ratschlägen zur Seite und werden die Bürger bei den Sanierungsvorhaben sowie der Antragsstellung unterstützen.