Pressemeldungen

EU Datenschutz-Grundverordnung

Verpflichtend ab Mai 2018 ohne Übergangszeit

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen in Deutschland, die zum unmittelbar geltendem Rest wird, in Kraft. Die DGSVO soll das Datenschutzrecht EU-weit vereinheitlichen, und damit den freien Datenverkehr im Binnenmarkt vereinheitlichen. Fast jedes Unternehmen ist von dieser Verordnung betroffen und soll die Unternehmen zwingen, persönliche Daten von Kunden und Mitarbeitern besser zu schützen. Das Recht stellt gerade mittelständische Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen sind hoch. Personenbezogene Daten werden faktisch in jedem Unternehmen verarbeitet; man denke nur an Kunden- und Personaldaten. Bei Verstößen gegen die neue Regelung drohen drastische Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen. Das bedeutet, dass ein funktionsfähiges Datenschutzsystem notwendig wird, um die Existenzfrage des Unternehmens nicht zu gefährden.

Eine Unternehmensanalyse ist notwendig, denn in vielen Betrieben fallen im Bereich der Wertschöpfungskette Personal- und Kundendaten an, die relevant für die Erfüllung der Anforderungen der DSGVO sein können. Betriebsprozesse und Abläufe sind sorgfältig zu analysieren und die Vereinbarkeit mit den neuen rechtlichen Anforderungen zu prüfen.

Betroffene erhalten mehr Rechte gegenüber den Unternehmen hinsichtlich der Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte. Das Unternehmen muss den Betroffenen darüber informieren, auf welcher Rechtsgrundlage es sich bei der Datenverarbeitung unterstützt. Der Datenwiderruf ist jederzeit ohne Begründung möglich, und damit auch die unverzügliche Löschung der Daten.

Um Unternehmen und Gewerbetreibende mit der neuen Datenschutzverordnung und deren Anwendung vertraut zu machen, laden die Wirtschaftsförderung Gemeinde Mainhausen und der Gewerbeverein Mainhausen zu einer Informationsveranstaltung am 22. März 2018 um 19.00 Uhr in das Restaurant Königsee, Am See 1, Mainhausen-Zellhausen, ein.

Herr Daniel Kühn von der Rechtsabteilung der IHK Offenbach steht als Referent und zur Klärung offener Fragen an diesem Abend zur Verfügung.

Zeitnahe Anmeldung zur Veranstaltung der teilnehmenden Personen unter: k.zoeller@mainhausen.de oder info@gv-mainhauen.de