Erweiterung Gewerbegebiet Ostring
Bauleitverfahren geht in die nächste Runde
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet MZ-Z7, Änderung und Erweiterung“ geht in die nächste gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensrunde.
„Nach Abarbeitung der sich aus der Beteiligung der Behörden ergebenen Erkenntnisse, die nun in Form von Gutachten und sonstiger Unterlagen zusammengestellt wurden, kann in Kürze die sogenannte Öffentliche Auslegung und erneute sogenannte Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest und verweist beispielhaft auf die vorliegenden Umweltuntersuchungen, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für den Eingriff in Natur und Landschaft und die Wasserrechtliche Gutachten.
Zum anstehenden Schritt werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt und den Behörden zur Stellungnahme übersandt. Parallel zur vorgenannten sogenannten Anhörung wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung (Erläuterung zu einzelnen Sachverhalten) im Rathaus der Gemeinde Mainhausen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentliche Auslegung wird im Vorfeld amtlich bekannt gemacht.
Die einzelnen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch festgesetzt und müssen penibel abgearbeitet werden damit der Bebauungsplan im Nachhinein nicht rechtlich angreifbar ist, so Ruth Disser, Bürgermeisterin Mainhausens.