Ersatzvornahme 2010 und Haushalt 2011
Haushalt 2011 soll bis 31. März.2011 verabschiedet sein
Die Einleitung eines Anhörungsverfahrens durch die Kommunalaufsicht ist für Bürgermeisterin Disser das Ergebnis der Haushaltsberatungen der letzten Jahre und der erfolgten Ersatzvornahmen in 2009 und 2010.
Kurz vor Weihnachten erhielt die Verwaltungschefin zwei Schreiben der Kommunalaufsicht. Durch das erste Schreiben, die Kommunalaufsichtsrechtliche Ersatzvornahme, wurde der durch die Aufsicht festgestellte Haushaltsplan 2010 genehmigt. Dabei stellt die Kommunalaufsicht fest: „Der kommunalaufsichtsrechtlich festgesetzte Haushaltsplan enthält die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Gemeinde erforderlichen Festsetzungen."
Wie bereits ausgeführt hat die Kommunalaufsicht verschiedene Positionen im Haushaltsplanentwurf eingefroren, was die Auszahlung von freiwilligen Leistungen verhindert. Diese Kürzungen erfolgten bereits bei der Ersatzvornahme für 2009, was allerdings durch einen Nachtragshaushalt noch verändert werden konnten. Hierbei wurden die freiwilligen Leistungen, wie die Zuschüsse für die Vereine, wieder eingestellt. Nach Auffassung der Bürgermeisterin hat sich die Gemeindevertretung ein Eigentor geschossen und damit die Auszahlung der Vereinszuschüsse verhindert.
„Fehlende Zahlen sind hierbei nur eine lahme Ausreden, denn alle geforderten Zahlen wurden vorgelegt", erklärt Ruth Disser und verweist auf die Arbeit einer zu Beginn des Jahres 2010 eingerichteten Haushaltskonsolidierungskommission. Im Rahmen dieser Gespräche erhielten die Vertreter der Fraktionen alle geforderten Unterlagen und Erklärungen - Vorschläge zum Sparen wurden keine unterbreitet.
Da die Verwaltungschefin die Zukunft nicht aus dem Blick verlieren will, hofft sie auf konstruktive Beratungen zum Haushaltsplan 2011 und möchte damit ein neues Kapitel aufschlagen.
Druck bekommt das Mainhäuser Gemeindeparlament hier auch durch die Kommunalaufsicht, die beabsichtigt, die Gemeinde nach § 139 HGO anzuweisen, bis zum 31. März 2011 den Haushalt 2011 zu verabschieden. Das Einleiten einer diesbezüglichen Anhörung begründet die Aufsicht damit, dass eine erneute und faktisch dauerhafte, vorläufige Haushaltsführung vermieden werden soll.