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Erneute Sachbeschädigung am Enforcement Trailer

In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde zwischen 23:00 und 02:30 Uhr in Zellhausen auf der Mainflinger Straße unter anderem die Scheibe des sogenannten Enforcement Trailers mit Signalfarbe besprüht. Dabei wurde ein Sachschaden von etwa 400 Euro verursacht. Die Geschwindigkeitsmessung wurde vorübergehend außer Betrieb gesetzt. Eine Strafanzeige wurde gestellt.

Das Beschmieren der Trailer ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich dabei immer um eine Sachbeschädigung, welche mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet wird. In beiden Fällen ist auch der Versuch bereits strafbar. Vergleichsweise niedrig zu den drohenden Strafen ist dagegen die Ausfallzeit des Trailers. Die Scheiben sind schnell gesäubert, so dass der Trailer seinen Dienst wieder zügig aufnehmen kann.

Die Täter sollten sich die Frage stellen, ob es die geringe Ausfallzeit zur drohenden Strafe Wert ist.