Energetische Sanierung Schritt für Schritt
Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen informiert zu aktuellen Förderprogrammen
Frankfurt, 07.06.2016. Umfangreiche öffentliche Förderprogramme für die energetische Sanierung von Haus oder Wohnung helfen dabei, die eigenen finanziellen Ressourcen zu schonen. Zudem kann oder will nicht jeder Eigentümer viel Geld für eine Komplettsanierung investieren. Wer zunächst nur einzelne Bereiche seines Hauses energetisch auf Vordermann bringen möchte, kann auch profitieren: über die Einzelmaßnahmenförderung der KfW.
Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentums-wohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Beate Barczyk, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen, erläutert: „Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verbessert und ein sachverständiger Energieberater in die Planung, Antragstellung und Durchführung eingebunden wird.“
Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Einbau beziehungsweise die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung.
„Die Kredite bieten zwei Vorteile: mit ihnen kann die volle Höhe der Kosten finanziert werden und sie müssen nicht vollständig zurückgezahlt werden – ein 7,5-prozentiger Tilgungszuschuss reduziert die Kreditsumme. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent der Gesamtkosten als Zuschuss“, erläutert Barczyk. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich überdies eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an.
Um hier nicht den Überblick zu verlieren, rät Barczyk, frühzeitig vor Maßnahmenbeginn einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass die richtige Maßnahme ausgewählt und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung und zur finanziellen Förderung einer solchen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.
Ergänzende Informationen für Verbraucher:
- Energie-Einsparberatung in allen Beratungsstellen und über 40 Energiestützpunkten: Termine und Informationen über den nächstgelegenen Energieberatungsstützpunkt am hessenweiten Servicetelefon oder über das Internet: verbraucher.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
- Die Energie-Checks für Mieter und Eigentümer bieten einen fundierten Überblick über den eigenen Energieverbrauch und mögliche Sparpotenziale. Nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) finden ein bis zwei Vor-Ort-Termine statt. Je nach Check belaufen sich die Kosten auf 10 bis maximal 40 Euro.
- Energieberatung – telefonisch und online: Mieter und private Hauseigentümer haben die Möglichkeit über die bundesweit geschaltete Rufnummer 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) direkt den Draht zur anbieterunabhängigen Energieberatung zu nutzen: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
- Ebenfalls kostenlos ist die schriftliche Kurzberatung durch Einloggen unter verbraucherzentrale-energieberatung.de. Nach Erhalt einer Bestätigungsmail wird der Zugang zum Online-Beratungsdialog freigeschaltet.
- Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!
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