Einführung der getrennten Biomülleinsammlung ab 2015
Überwiegend positive Resonanz in der Bevölkerung
„Die Reaktionen auf die ab 2015 verpflichtend einzuführenden Biotonne sind überwiegend positiv“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest und verweist auf das Informationsschreiben und den Fragebogenrücklauf der letzten Wochen. Dem Informationsschreiben wurde ein Merkblatt beigefügt, worin Beispiele genannt werden, welche Abfälle ab 2015 voraussichtlich in der Biotonne entsorgt werden dürfen und welche nicht. Diese Informationen liegen auch in beiden Rathäusern aus und sind unter www.mainhausen.de abrufbar.
Mit dem versandten Rückmeldebogen wurde die Möglichkeit der künftigen Tonnengröße gegeben, sofern man eine andere Biotonnengröße als die der bereits genutzten Restmülltonne wünscht. Diese Ermittlung des Behälterbedarfs ist für die anstehende europaweite Ausschreibung notwendig. „Angeboten werden sollen nicht nur die Behältergrößen 80 und 120 Liter, analog der derzeit zur Verfügung stehenden Restmülltonnengrößen, sondern auch Biotonnen mit 60 und 240 Liter Fassungsvermögen“, erläutert die Verwaltungschefin.
Viele Anrufe und schriftliche Anfragen waren in den letzten Wochen zu beantworten. Sorge bereitet die neu zu stellende Biotonne insbesondere den Besitzern von Eigentumswohnungen und den Hausverwaltungen. „Bei einem Objekt mit mehreren Wohneinheiten werden schnell die Grenzen der vorhandenen Stellplatzkapazität erreicht“, so Bürgermeisterin Disser, „in der parlamentarischen Arbeitsgruppe fand man auch hier eine praktikable Lösung“. So wird die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Nutzung größerer Biotonnen durch mehrere Eigentümer unter Beachtung eines Mindestvolumens eingeräumt.
Die grundsätzliche Befreiung von der Stellpflicht der Biotonne ist nur für Eigenkompostierer möglich, die ihren gewonnenen Biodünger selbst verwerten können. „Es muss ausreichend Gartengrabland vorhanden sein, das ist jeweils zu prüfen und mit einem kostenpflichtigen Verwaltungsaufwand verbunden“, heißt es in den Erläuterungen und Ruth Disser bittet nachdrücklich darum, „der Biotonne eine Chance zu geben und vorerst keine Befreiungsanträge zu stellen, denn die Biotonne wird zunächst kostenfrei nutzbar sein“. Es macht für die Bürger aktuell wenig Sinn, einen kostenpflichtig zu bescheidenden Befreiungsantrag zu stellen, dies kann bei einer später möglichen Kostenpflicht immer noch erfolgen.“