Pressemeldungen

Einführung der "Biotonne" ab 01.01.2015

Informationsschreiben an Bürgerinnen und Bürger

„Mit dem in 2012 neu gefassten Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ab 01.01.2015 die getrennte Biomülleinsammlung und –verwertung bundesweit verpflichtend einzuführen“, wird in einem Anschreiben die anstehende Veränderung im Bereich Abfallentsorgung erläutert, „die Kommunen müssen allen Bürgern eine Biotonne zur Verfügung stellen.“ Neben dem Gesetzgeber sieht auch Bürgermeisterin Ruth Disser, dass diese gesetzliche Verpflichtung positive Auswirkungen auf den Ressourcen- und Klimaschutz in unserem Land haben wird. Im Hausmüll sind bislang noch etwa 30 bis 50 Prozent biogene Stoffe enthalten, aus denen man bei ordentlicher Trennung zum Beispiel Energie durch Vergärung (Gas) oder durch Kompostierung wertvollen Biodünger gewinnen kann. „Die getrennte Bioabfalleinsammlung kann also einen erheblichen Beitrag zur Verminderung des Restmülls und letztlich auch zur Kostenentlastung der Bürger leisten“, so die Verwaltungschefin.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Einführung und Nutzung der Biotonne zum 01.01.2015 beschlossen. „Für die Bürger bzw. Nutzer ist dies zunächst kostenlos.“ Weiterhin werden die Biotonnen den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter angeboten und sollen analog der Größe der bereits vorhandenen Restmülltonnen eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung gestellt werden. Auf Wunsch können auch kleinere oder größere Biotonnen gewählt werden. „Und gerade bei diesem Punkt ist die Verwaltung auf die Mithilfe der Nutzer angewiesen“, so Ruth Disser, „zur Vorbereitung der erforderlichen Ausschreiben brauchen wir ziemlich genaue Zahlen zu den einzelnen Größen. Aus diesem Grund bitten wir eindringlich um die Beantwortung des versandten Fragebogens.“

Grundsätzlich wird im Anschreiben auch darauf hingewiesen, dass Eigenkompostierer weiterhin ihren Bioabfall selbst kompostieren und verwerten können. Dies bedeutet aber nicht automatisch eine Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne. „Allerdings bitten wir darum, vorerst KEINE Anträge auf Befreiung von der Stellpflicht einer Biotonne zu stellen. Ein solcher Antrag ist frühestens mit der Einführung erforderlich“, stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest und kündigt weitere Informationen an.

Das, dem Anschreiben beigefügte, Merkblatt gibt genauere Informationen darüber, was in der Biotonne entsorgt werden kann. So ist die Verwertung von biogenen Abfällen, die eher selten den Weg auf den eigenen Kompost finden, wie z.B. gekochte Essensreste, Zitrusfrüchte u.ä. möglich. Die Gefahr eines erhöhten Aufkommens von Ratten und ähnlichen „Kostgängern“ wird so reduziert. Auch der unterjährig anfallende Rasen- oder Grünschnitt kann künftig mit der Biotonne zeitnah entsorgt werden, die problematische wilde Entsorgung in Feld und Flur ist dann nicht mehr erforderlich. Die saisonalen Grünschnittsammlungen im Frühjahr und Herbst werden zudem auch weiterhin angeboten. Nach Auffassung der Bürgermeisterin lohnt es sich durchaus der Biotonne eine Chance zu geben.