Eine Beitragsfreistellung – die keine ist! Einlösen von Wahlversprechen wieder zu Lasten der Kommunen
„Die neue Landesförderung der Beitragsfreistellung im Kindergarten ab 1.8.2018 – ist das, was der Titel sagt: eine Förderung und eigentlich, zumindest aus dem Blick einer Kommune gesehen, nicht mal das,“ stellt Bürgermeisterin Ruth Disser fest. Die Verwaltung hat sich, seid Erlass der Gesetzesänderung sehr intensiv mit dem Gesetz und den Auswirkungen auf die Kommune beschäftigt.
„Grundsätzlich begrüßen wir jede Entlastung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und die KITA-Gebühren nehmen hier einen nicht zu verachtenden Stellenwert ein“, betont die Verwaltungschefin und fordert ein, „wenn dann soll das aber richtig erfolgen und nicht wieder zu Lasten der Kommunen.“
Trotz der Kritik an dem Gesetz hat die Gemeinde Mainhausen selbstverständlich den „Antrag auf jährliche Zuweisung zur Förderung der Freistellung vom Teilnahme- und Kostenbeitrag“ beim Regierungspräsidium Kassel gestellt. Die Freistellung ist ab dem 01. August 2018 beantragt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für eine vertragliche Betreuungszeit bis zu sechs Stunden. Damit kommt die Verwaltung schon zum ersten Kritikpunkt: Warum erst für Kinder ab drei Jahre und warum nur für sechs Stunden?
Pro „Wohnsitzkind“, unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe, wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1627,20 € gewährt, durchschnittlich 135,60 € pro Monat für täglich sechs Stunden Betreuung, bedeutet 22,60 € für jede Stunde Betreuung.
Die tatsächlichen Kosten für einen KITA-Platz sind aber bei weitem höher. An dem Beispiel einer KITA im Jahr 2017 können wir feststellen, dass die Stunde Betreuung die Gemeinde Mainhausen tatsächlich mindestens 52,27 € kostet. Diese Kosten werden stetig steigen, stellt Ruth Disser mit Blick auf weitere Neubauten, Investitionen und erhöhtem Personalbedarf fest.