Einbringungsrede zum Haushalt 2023 des Bürgermeisters Frank Simon
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindegremien,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
in der gestrigen Sitzung des Gemeindevorstandes wurde der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 festgestellt. Dieser Entwurf wird Ihnen heute zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übergeben.
Dabei handelt es sich bei dem Entwurf erneut um einen einjährigen Haushaltsplan, da wegen der immer noch anhaltenden Corona-Krise, dem Angriffskrieg auf die Ukraine und der damit verbundenen massiv gestiegenen Energiekosten die Aufstellung eines Doppelhaushaltes nicht geboten ist.
Dem vorgelegten Haushaltsplanentwurfs liegen die derzeitigen Steuerschätzungen zugrunde. Üblicherweise veröffentlicht das Hessische Ministerium der Finanzen zum Jahresende einen Finanzplanungserlass, der aktuelle Steuerschätzungen beinhaltet. Daher ist es ggf. erforderlich, die Zahlen anzupassen. Der Entwurf wird auch dieses Jahr wieder frühzeitig der Gemeindevertretung vorgelegt, damit eine Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben noch im laufenden Jahr erfolgen und die Verwaltung die vorgesehenen Maßnahmen für 2023 zügig umsetzen kann.
Der Entwurf enthält wie immer die Daten zu Erträgen, Aufwendungen, Investitionen und Darlehensaufnahmen bzw. Tilgungen. Ebenso ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes den Unterlagen beigefügt.
Den laufenden Erträgen von 23.958.920,00 Euro stehen Aufwendungen von 32.225.300,00 Euro gegenüber. Dadurch ergibt sich im Jahr 2023 ein erheblicher Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 8.266.380,00 Euro.
Dieser Fehlbetrag ist nahezu ausschließlich aufgrund der Regelungen des Hessischen Finanzausgleichgesetzes bedingt. Im zweiten Halbjahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 haben sich wie Ihnen bekannt ist, erfreulicherweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 11 Millionen Euro ergeben. Erfreulich bleiben diese Zahlen aber leider nur auf den ersten Blick und werden am Ende nur noch zu einer sehr kleinen Freude für die Gemeinde Mainhausen. Diese einmaligen Zahlungen führen dazu, dass im Jahr 2023 deutlich höhere Beträge an Kreis- und Schulumlagen abzuführen sind. Nach derzeitigen Berechnungen handelt es sich hier um einen Betrag von 11.954.600,00 Euro. Das sind 49,9 Prozent, also nahezu die Hälfte der gesamten Erträge des Jahres 2023. Weiterhin entfallen die Schlüsselzuweisungen, die in den letzten Jahren durchschnittlich 1,8 Millionen Euro betragen haben. Aufgrund des hohen Steueraufkommens ist weiterhin eine Solidaritätsumlage an das Land Hessen in Höhe von 1.171.800,00 Euro zu bezahlen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Mainhausen von dieser Umlage profitiert, jetzt sind es andere hessische Kommunen.
Darstellung der Auswirkungen einer Gewerbesteuersonderzahlung aus Q4/2021 und Q1/2022 auf den Haushalt 2023 und dem tatsächlichen Mittelverbleib in Mainhausen
Infolge des veranschlagten Fehlbetrages ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das konkrete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Fehlbeträge in den Folgejahren enthalten muss.
Zu den größten Einnahmepositionen gehört der Einkommensteueranteil der Gemeinde, der aufgrund der derzeit bekannten Steuerschätzungen auf einen Betrag von 7.185.000,00 Euro veranschlagt wird. Das Gewerbesteueraufkommen wird auf 5.250.000,00 Euro geschätzt. Dieser Schätzung liegen die zu erwartenden Steuerzahlungen der in Mainhausen tätigen Gewerbebetriebes zugrunde, wobei hier davon ausgegangen wird, dass sich die vorher erwähnten beachtlichen Steuerzahlungen eines einzelnen Betriebes nicht wiederholen werden.
Das Aufkommen der Grundsteuer B wird auf 2.280.000,00 Euro veranschlagt. Dabei wird ein um 100 Prozentpunkte auf 494 von Hundert moderat erhöhter Hebesatz zugrunde gelegt. Der durchschnittliche Hebesatz der Kommunen des Kreises Offenbach betrug bereits im Jahr 2022 613 Prozent. Der bisherige Hebesatz von 394 Prozent war der zweitniedrigste im gesamten Kreisgebiet. Wegen der stark gestiegenen Energiekosten, hier wurden die Ansätze durchschnittlich um 30 Prozent erhöht, ist eine Erhöhung der Grundsteuer in diesem Jahr für einen genehmigungsfähigen Haushalt zwingend notwendig. Die Erhöhung bringt eine Mehreinnahme von rund 400.000 Euro und ist mit den Mehraufwendungen im Energiebereich gleichzusetzen, vor dem wir uns auch als Kommune trotz aller Einsparmaßnahmen nicht verschließen können. Sämtliche Liegenschaften gilt es weiterhin in einem nutzbaren Zustand zu erhalten.
Meine sehr geehrten Zuhörerinnen und Zuhörer, mir ist bekannt, dass Steuererhöhungen in diesen für viele Bevölkerungsteilen sehr schwierigen Zeiten äußerst unpopulär sind. Dennoch bitte ich Sie dieser Erhöhung zuzustimmen, damit die Verwaltung alle vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die kommenden Haushaltsjahre und dem dort notwendigen Haushaltsausgleich. Nur so kann im zu erstellenden Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023, eine positive Haushaltsfortführung für die Folgejahre gewährleistet werden. Dies dann im Detail bei der ersten Lesung des Haushalts
Darstellung der aktuellen Steuerhebesätze im Kreis Offenbach. Insbesondere zur Einordnung einer moderaten Erhöhung in Mainhausen zum Kreisdurchschnitt. Nach der Erhöhung noch immer im hellgrünen Bereich (Seite 5).
Für die Gewerbesteuer wurde von mir keine Erhöhung vorgesehen, da hierbei für die Gewerbetreibenden eine Doppelbelastung geschaffen werden würde. Denn auch diese müssen die Erhöhung bei der Grundsteuer B entsprechend bereits mittragen.
Bei den Gebührenhaushalten Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung sind keine Erhöhungen vorgesehen, obwohl auch hier aufgrund der allgemeinen Inflation Preissteigerungen berücksichtigt, werden müssen. Die drei Bereiche sind in Aufwendungen und Erträgen in etwa kostendeckend. Anders verhält es sich beim Bestattungswesen. Hier entsteht ein Defizit von über
390.000,00 Euro, das aus allgemeinen Steuermitteln ausgeglichen werden muss. Ein Grund dafür ist, dass beim Friedhof in Mainflingen an der Außenmauer diverse Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um diese dauerhaft zu erhalten. Positiv zu erwähnen, bleibt hierbei, dass die im letzten Jahr von der Friedhofkommission beschlossenen Maßnahmen bereits erste Früchte tragen und die Kostendeckung verbessert werden konnte. Für 2023 allerdings geschmälert um die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Zu den größten Ausgabepositionen gehören, wie bereits erwähnt, die Kreis- und Schulumlagen, die sich vorläufig auf Beträge von ca. 11.954.600,00 Euro belaufen. Weiterhin sind aufgrund des Gewerbesteueraufkommens noch
834.800,00 Euro an das Land Hessen an Gewerbesteuer- bzw. Heimatumlage zu bezahlen. Diese Beträge sind wegen des deutlich geringeren Gewerbesteueraufkommens erheblich niedriger den Vorjahren, belasten aber den Gemeindehaushalt dennoch enorm.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen betragen insgesamt 7.494.870,00 Euro. Davon entfällt ein immer höherer Anteil auf die gemeindlichen Kindertagesstätten. An die beiden kirchlichen Einrichtungen und den freien Trägern sind Zuschüsse von 1.223.000,00 Euro vorgesehen. Im Bereich der Kindertagesstätten entstehen Defizite von über 4.230.000,00 Euro. Notwendige Investitionen sind in diesem Betrag noch nicht enthalten. Hier sind die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene erneut massiv gefordert, die Kommunen besser finanziell auszustatten. Auch wenn dieser Satz seit Jahren Gebetsmühlenartig wiederholt wird, sind hierbei keine Besserungen in Sicht. Allein die Schere zwischen den Zuschüssen, welche die Kommunen für die vermeintlich „kostenfreie“ Ü3 Betreuung erhalten und den tatsächlichen Kosten für die Kommune wird immer größer. Beim Landeszuschuss steigen die Zuschüsse um rund zwei Prozent pro Jahr, während die tatsächlichen Kosten (Inflation, Tariferhöhungen, Energie- und Baukosten, etc.) um ein Vielfaches steigen.
Für kommunale Jugendaktivitäten ist ein Betrag von 56.000,00 Euro und für die Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen von 170.000,00 Euro vorgesehen. Erstmals sind hier auch Beträge für die Schulsozialarbeit an den beiden Grundschulen der Gemeinde eingestellt. Diese sind jedoch kostenneutral, da eine Erstattung durch den Kreis Offenbach erfolgt. Die für Mainhäuser Kinder tätigen Tagesmütter erhalten einen Zuschuss von 35.000,00 Euro.
In der Haushaltsplanung sind Beträge für die Investitionen in Höhe von 7.683.700,00 Euro veranschlagt. Davon entfallen auf die Beschaffung von notwendigen Feuerwehrgeräten 267.500,00 Euro und auf die Ausstattung des Bauhofes mit zeitgemäßen Arbeitsgeräten 246.500,00 Euro. Hierunter unter anderem eine neue Kehrmaschine.
An Investitionen im Bereich Straßenbau sind 1.101.000,00 Euro vorgesehen. Davon entfällt der größte Betrag von rund 850.000,00 Euro auf den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Kettelerstraße“ und der damit einhergehenden Umgestaltung der Ortszufahrt. Weitere 100.000,00 Euro auf die Ausstattung der Straßenbeleuchtung in LED- Versionen, um auch dieses Projekt entsprechend fortzusetzen. Bei der Wasserversorgung sind 100.000,00 Euro für Hausanschlüsse und Schieberkreuze und bei der Abwasserbeseitigung 20.000,00 Euro veranschlagt.
Ein erheblicher Anteil an den Investitionen entfällt auf die Baukosten für die neue Kindertagesstätte im Neubaugebiet Mainfächer in Mainflingen. Hier wird voraussichtlich ein Betrag von 1.700.000,00 Euro für die Durchführung der Baumaßnahmen erforderlich. An Baukosten für das neue Rathausgebäude wird ein Betrag von 3.500.000,00 Euro veranschlagt. Aufgrund dieser erheblichen Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von ca. 1.775.000,00 Euro erforderlich. Gleichzeitig werden Altschulden in Höhe von rd. 560.000,00 Euro getilgt. Der Schuldenstand der Gemeinde wird daher zum Jahresende 2023 voraussichtlich 5.848.000,00 Euro betragen. In Anbetracht der hohen Investitionen von mehr als 7 Millionen Euro allein im nächsten Jahr, ist das sicherlich vertretbar.
Auf folgende Sachverhalte möchte ich Sie ausdrücklich hinweisen:
Es ist den Fraktionen unbenommen weitere Anträge zu wünschenswerten Maßnahmen zu stellen. Dabei bitte ich jedoch zu beachten, dass weitere Aufwendungen oder Investition zwangsläufig eine höhere Kreditaufnahme oder eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B bewirken werden, sofern keine Gegenfinanzierung über andere Haushaltspositionen erfolgt.
Weiterhin bitte ich zu beachten, dass beide Bauabteilungen, der Fachbereich Tiefbau und Infrastruktur und der Fachbereich Hochbau und Gemeindeentwicklung mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen in Millionenhöhe vollständig ausgelastet sind. Weitere Aufgaben können durch diese Abteilungen nicht übernommen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung, es ist nunmehr Ihre Aufgabe den vorgelegten Entwurf zu prüfen und zu beraten.
Damit die Gemeinde ihre zahlreichen freiwilligen Leistungen und die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zu Jahresbeginn erfüllen kann, sollte der Haushaltsplan für das Jahr 2023 spätestens in der Sitzung am 13.12.2022 beschlossen werden.
Wie auch im Vorjahr, biete ich Ihnen hierzu gemeinsam mit den Mitarbeitern der Fachbereiche meine Unterstützung zur Klärung notwendiger Fragen an.
Bei allen Fachbereichsverantwortlichen bedanke ich mich für die kompetente Unterstützung bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanes für das Jahr 2023, welches in diesem Jahr bei weitem nicht einfach war.
Besonders bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Wolfgang Walter und auch erstmals bei Ute und Petra Spielmann für die finale Zusammenstellung des Zahlenwerkes.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf gute gemeinsame Beratungen im Sinne der Gemeinde Mainhausen.