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Disser: Wir erwarten volle Kostendeckung durch das Land Hessen

Vorschlag aus dem Hessischen Sozialministerium nicht akzeptabel

In den gemeindlichen Kindergärten der Gemeinde Mainhausen wurde zum 01. September 2009 die neue Mindestverordnung (MVO) des Landes Hessen umgesetzt. Diese legt fest, dass die personelle Besetzung je Kindergruppe 1,75 Fachkräfte, statt bisher 1,5 Fachkräfte, betragen muss. Mainhausen Bürgermeisterin vertritt hier die Auffassung, dass auch hier die inhaltlichen Voraussetzungen einer Ausgleichspflicht nach Artikel 137, Abs. 6 (Konnexitätsprinzip), der Landesverfassung erfüllt ist. „Wer bestellt bezahlt", so die Verwaltungschefin, „da das Land Hessen einen kostentreibenden Standard für den Regelfall verbindlich vorgibt, muss hier eine längerfristige Finanzierungszusage des Landes folgen."

Das hessische Sozialministerium hat jetzt, nach einem Jahr, den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der neuen Mindestverordnung vom 17. Dezember 2008 zur Anhörung vorgelegt. Danach soll für jedes betreute Kindergartenkind eine Pauschale bis zu 240 € pro Jahr und für jedes betreute unter 3-jährige Kind eine Pauschale von 840 € pro Jahr als Ausgleich für die durch die Umsetzung der neuen MVO entstandenen Mehraufwendungen gezahlt werden.

„Für die Gemeinde Mainhausen heißt dies, wir bekommen einen Zuschuss von 62.160 € für das Jahr 2010", so Bürgermeisterin Ruth Disser und stellt gleichzeitig fest: „Das reicht nicht. Der personelle Mehraufwand, 105 zusätzliche Personalstunden, kostet die Gemeinde rund 92.000 € mehr." Bei der Berechnung sind nur die gemeindlichen Kindergärten berücksichtigt. Die Mehrkosten für die Villa Kunterbunt und vor allem die möglichen Mehrkosten für die Katholischen Kindertagesstätten sind noch nicht berechnet. Für diese Einrichtungen bestehen Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Trägern. Nur bei den Katholischen Einrichtungen rechnet die Verwaltungschefin mit einem höheren fünfstelligen Zuschuss bedarf, hier trägt die Gemeinde heute 85 % der anfallenden Gesamtkosten.

Gegenüber dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, als Verhandlungsführer auf Seiten der Kommunen, hat Ruth Disser bereits schriftlich festgestellt, dass der Vorschlag der Landesregierung nicht akzeptabel ist. Sie verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die strukturelle Schieflage bei den Gemeindefinanzen und stellt fest, dass hier volle Kostendeckung, notfalls durch Spitzabrechnung, erfolgen muss.