Der Kommunale Schutzschirm: Mainhausen gilt nicht als notleidend
In seiner Regierungserklärung vom 7. September 2010 hat der Hessische Ministerpräsident einen Schutzschirm im Volumen von bis zu drei Milliarden Euro für „notleidende“ kommunale Gebietskörperschaften in Aussicht gestellt. In der Sache soll es sich dabei um ein Entschuldungsprogramm handeln.
Die Verhandlungen zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Hessischer Landesregierung über die nähere Ausgestaltung stehen nunmehr vor dem Abschluss. Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zum Kommunalen Schutzschirm Hessen (KSH) steht bevor, sodass 2013 die kommunalindividuellen Entschuldungsschritte dann zur Umsetzung kommen sollen.
Als „notleidend“ gelten Kommunen, die in den Jahren 2005-2009 ein überdurchschnittlich negatives ordentliches Ergebnis und/oder in den Jahren 2009/2010 hohe Kassenkreditbestände aufweisen. 106 Städte, Gemeinden und Landkreise wurden auf diese Weise als entschuldungsbedürftig eingestuft.
„Nach den hier vorliegenden Informationen gehört Mainhausen nicht dazu“, stellt Mainhausens Bürgermeisterin trocken fest, „wir haben also zu wenig Schulden und sind nicht entschuldungsbedürftig – zumindest im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen.“
Auf Grundlage des derzeitigen Entschuldungsvorschlags würden Städte und Gemeinden um 46%, Landkreise um 34% des Volumens der Kassenkredite und Kreditmarktschulden entlastet. In den ersten Jahren erhalten diese Zinshilfen zur kurzfristigen Entlastung des ordentlichen Ergebnisses.