Bürgerentscheid erneut Thema der Gemeindevertretung
Erneute Beschlussfassung erforderlich
Der Bürgerentscheid vom 21. April 2013 war nochmals Thema im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung, wobei die Anzahl an Zuhörer nicht auf die Wichtigkeit dieser Sache und die emotional geführte Diskussion schließen ließ.
In der Einleitung stellte Bürgermeisterin Ruth Disser nochmals das Ergebnis des Bürgerentscheides fest: „Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2013, bei der keine Öffentlichkeit anwesend war, das endgültige Abstimmungsergebnis ermittelt und anhand des Ergebnisses festgestellt, dass das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde.“
Die Verwaltungschefin erläuterte vor Abstimmung die Hintergründe für die gesetzliche Regelung des Quorums in dem sie den Kommentar zur HGO zitierte: „Rechtlich ist die Gemeindevertretung nicht an die zu knappe Mehrheitsentscheidung der Bürger gebunden. Dies ist wichtig und sinnvoll, denn es hat sich gezeigt, dass das Bürgerbegehren es nicht geschafft hat, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten für eine Sachentscheidung so zu interessieren, dass sie ihre Stimme beim Bürgerentscheid abgegeben haben. Einer zwar relativen Mehrheit, die aber deutliche eine Minderheit der Wahlberechtigten darstellt, wollte der Gesetzgeber zu Recht nicht die Macht einräumen, die Gemeinde zu einem bestimmten Handeln zu zwingen.“
Nach § 8b, Abs. 6, der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde.
Nach einer längeren Diskussion und der erfolgten Abstimmung über die Beschlussvorlage steht fest: Die Spielplätze, Wendelinusstraße und Schillerstraße bleiben nicht als Spielplätze erhalten und werden zum Zwecke der Bebauung und sonstiger andersartiger Nutzung verkauft.