Bürgerentscheid am 24. Januar 2010
Wie groß der Gemeindevorstand wird, bestimmen jetzt die Wähler
Am letzten Dienstag, in der Sitzung der Gemeindevertretung, sprachen sich neben der SPD auch die Mehrheit aus CDU, FDP und UWG für die Durchführung eines Bürgerentscheids aus. Damit bestimmen die Wahlberechtigten, ob der Gemeindevorstand künftig neun statt sechs Mitglieder hat.
Als Termin setzten die Gemeindevertreter Sonntag, 24. Januar, fest.
Aufgrund des vorliegenden Prüfungsergebnisses konnte die Gemeindevertretung in der letzten Sitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden. Bei Einbringung der Beschlussvorlage weißt die Verwaltungschefin auf die Ausführungen in der Hessischen Gemeindeordnung hin. Dort wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei dieser Entscheidung „um eine gebundene Entscheidung handelt, die für Ermessenserwägungen keinen Spielraum lässt."
Was allerdings Ermessensspielraum bot, waren die Punkte 2 bis 4 der Bürgermeisterin-Vorlage. Also bei
- dem Tag des Bürgerentscheids,
- der zu entscheidenden Frage,
- und dem Text für die amtliche Bekanntmachung, wobei hier auch die Begründung zum Bürgerbegehren Niederschlag finden muss.
Die SPD stimmte gegen den Änderungsantrag der UWG zu Punkt 4 der vorgelegten Beschlussvorlage und damit für die Vorlage der Bürgermeisterin.
Des Weiteren wollte die SPD-Fraktion mit einer eigenen Vorlage eine Satzungsänderung erreichen, die im Sommer beschlossene Erhöhung rückgängig zu machen. Damit sollte ein Entscheid vermieden und Geld gespart werden, argumentierte die SPD. CDU, FDP und UWG lehnten das Vorhaben jedoch ab.
Dieses Ansinnen teilten die Fraktionen von CDU, FDP und UWG allerdings nicht. Die Erhöhung des Gemeindevorstandes von derzeit sechs auf neun Mitglieder wurde damit begründet, dass jede Fraktion in dem Gremium vertreten sein müsse.
Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 8b HGO ging am 07.08.2009 bei der Gemeinde Mainhausen ein. Daraufhin erfolgte eine genaue juristische Prüfung sämtlicher Erfordernisse. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) stellt am Ende der achtseitigen Abhandlung fest, „dass das Bürgerbegehren nach unserer Rechtseinschätzung zulässig ist."
Wie Bürgermeisterin Disser berichtete, erfolgte zeitgleich die Prüfung der Unterschriften durch das Einwohnermeldeamt. Hierbei war im Besonderen zu beachten, dass die erforderliche Zahl an gültigen Unterschriften vorgelegt wurde. Mit dem Unterschriftenqorum soll sichergestellt werden, dass das Anliegen in ausreichendem Umfang unterstützt wird. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10 % der bei der letzten Kommunalwahl amtlich ermittelten Zahl der Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
Die letzte Kommunalwahl war im Jahr 2006, vom Statistischen Landesamt wurden 6.960 Wahlberechtigte ermittelt. Davon 10 % sind 696 erforderliche Unterschriften.
Nach erfolgter Prüfung kann festgestellt werden, dass 1.090 Gültige und damit ausreichend Unterschriften vorgelegt wurden.