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Bürgerbegehren nach erster Rechtseinschätzung zulässig

Prüfung Gültigkeit der Unterschriften läuft noch - Entscheidung in nächster Sitzung

Das erste Ergebnis der juristischen Prüfung zum Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides liegt der Gemeindeverwaltung nun vor. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) stellt am Ende der achtseitigen Abhandlung fest, „dass das Bürgerbegehren nach unserer Rechtseinschätzung zulässig ist."

Der HSGB hat hierbei die verschiedenen formalen Kriterien geprüft und im Einzelnen festgestellt, dass der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides, die Fragestellung und die Begründung den Anforderungen des Gesetzes gerecht werden.

Weiterhin sei die Frist eingehalten und dem Erfordernis der Vertrauenspersonen Rechnung getragen wurde.

„Offen ist jetzt noch die Prüfung der Unterschriften durch das Einwohnermeldeamt", erklärt Bürgermeisterin Ruth Disser und fügt hinzu, auf was hier im Besonderen zu achten ist: Die letzte Kommunalwahl war im Jahr 2006, vom Statistischen Landesamt wurden 6.960 Wahlberechtigte ermittelt. Davon 10 % sind 696 erforderliche Unterschriften. Jeder Wahlberechtigter darf nur einmal unterschrieben haben. Mehrfache Unterschriften sind unwirksam. Weiterhin muss geprüft werden, ob die Unterzeichner Deutsche im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, ob sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und ob sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen.

Wenn festgestellt wird, dass bei Unterzeichnern das Wahlrecht nicht gegeben ist, ist die Unterschrift ungültig.

Nach dem derzeitigen Prüfungsstand geht Bürgermeisterin Disser fest davon aus, dass sich die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung am 22. September 2009 mit dem Thema Bürgerbegehren befassen wird. „Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens liegt, nach erfolgter Prüfung der Formalitäten ausschließlich bei der Gemeindevertretung", begründet Ruth Disser das Erfordernis eines Gemeindevertreterbeschlusses.