Pressemeldungen

Bürgerbegehren ist formal zulässig

Es liegen 1.090 gültige Unterschriften vor

Nach dem der Hessische Städte- und Gemeindebund bereits bei der juristischen Prüfung festgestellt hat, dass der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides „den Anforderungen des Gesetzes gerecht wird", ist nun auch die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen.

Wie Bürgermeisterin Disser mitteilt, liegen insgesamt 1.090 gültige Unterschriften vor. „Damit wurde die erforderliche Anzahl an Unterschriften weit überschritten."

Der Gesetzgeber verlangt, dass 10% der Wahlberechtigten zur letzten Kommunalwahl das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Somit waren 696 gültige Unterschriften zwingend erforderlich.

Insgesamt lagen der Gemeindeverwaltung 1.144 Unterschriften vor, von denen 54 Unterschriften nicht gültig waren. Das Einwohnermeldeamt stellt hier fest, dass 32 mal ein fehlerhaftes oder unvollständiges Geburtsdatum vorlag, 11 Unterzeichner waren nicht wahlberechtigt, 8 mal wurde doppelt unterschrieben, einmal fehlte die Unterschrift und zweimal war die Anschrift falsch angegeben.

„Nach Abschluss der Prüfungen kann festgestellt werden, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid gegeben ist," erklärt die Verwaltungschefin mit Blick auf die Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2009.