Bürgemeisterin widerspricht Erhöhung der Kompensationsumlage
Hebesatz durch Land Hessen im Februar 2015 auf 1,8 von Hundert erhöht
Wenig erfreuliche Post ist im Rathaus aus dem Hessischen Finanzministerium eingegangen.
Mit Bescheid vom 19.02.2015, drei Monate nach Beschlussfassung zum Haushaltsplan, fordert das Ministerium eine Kompensationsumlage von 178.152,16 Euro für das Jahr 2015. „Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Umlage, die die Kommunen seit einigen Jahren an das Land bezahlen müssen“ erläutert die Verwaltungschefin, „aufgrund der im Herbst 2014 genannten Berechnungsgrundlagen wurde in der Haushaltsplanung ein Betrag von 144.700,00 Euro vorgesehen.“
Für den jetzt nachträglich entstandenen Mehraufwand von 33.452,16 Euro sind keine Mittel vorhanden und können auch nicht durch Kürzungen oder Umschichtungen bei anderen Positionen zur Verfügung gestellt werden.
Bürgermeisterin Ruth Disser stellt in der Begründung fest, dass dem neuen Umlagehebebescheid ein Hebesatz von 1,80 von Hundert der Umlagefestsetzung zugrunde liegt. Im Herbst letzten Jahres wurde durch das gleiche Ministerium, dem Hessischen Ministerium der Finanzen, ein Umlagesatz von lediglich 1,46 von Hundert genannt. „Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet den jeweiligen Haushaltsplan noch im Vorjahr zu beraten und zu verabschieden. Das haben wir getan und unser Doppelhaushalt ist auch bereits durch der Kommunalaufsicht genehmigt, “ so Ruth Disser und ärgert sich darüber, dass das Land Hessen noch nicht einmal für ausreichende Planungssicherheit sorgen kann.
Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes im Februar 2015 -auch hier besteht die gesetzliche Verpflichtung einer früheren Verabschiedung- wurde der veranschlagte Betrag der Kompensationsumlage geändert und daraus ergibt sich ein höherer Hebesatz, als bisher angegeben.
„Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ministerim mit dem Widerspruch auseinandersetzt“, so Ruth Disser abschließend.
Durch den Staatsgerichtshof in Kassel wurde die Umlage ab dem Jahr 2016 abgeschafft. Es geht also auch ohne diese Zahlungsverpflichtung durch die Kommunen.