BREITBAND
Breitbandstrategie des Bundes richtiger Ansatz - Flächendeckenden Ausbau vorantreiben - Chancen des ländlichen Raumes nutzen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Breitbandstrategie und fordert die besondere Konzentration von Maßnahmen für den ländlichen Raum.
„Die ehrgeizige Zielsetzung, bis spätestens Ende 2010 die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abzudecken und bis spätestens 2014 75% der Haushalte mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu versorgen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit der Bundesrepublik", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin. Er verwies darauf, dass ein flächendeckendes Breitbandnetz die Schaffung von ca. 250.000 Arbeitsplätzen, gerade in ländlichen Gebieten begünstige.
Den strategischen Ansatz, Synergien beim Infrastrukturausbau zu nutzen und im Rahmen einer investitionsorientierten Frequenz- und Förderpolitik Anreize für den Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes zu bieten, bezeichnete er als notwendig und geeignet, kommunikationstechnische Chancengleichheit zwischen ländlichen Gebieten und Ballungsräumen zu schaffen.
An die Länder gerichtet forderte Landsberg, die vom Bund für den informationstechnischen Ausbau der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellten Mittel zielgerichtet einzusetzen. Annähernd 90% der Breitbandausbaukosten resultierten aus Grabungs- und Verlegungsarbeiten. Eine Reduzierung der Ausbaukosten durch gezielte Förderung von Baumaßnahmen zur Verlegung von Leerrohren im Rahmen schneller und unkompliziert wirkender Sonderförderprogramme könne die Wirtschaftlichkeit der Breitbanderschließung ländlicher Räume wesentlich begünstigen. Angesichts der zu verzeichnenden Zurückhaltung der Städte und Gemeinden bei der Inanspruchnahme bereits bestehender Förderprogramme der Länder sei es sinnvoll, wenn diese sich entschlössen, die Notwendigkeit kommunaler Mitfinanzierung zu streichen oder zumindest stark zurück zu fahren. „Der Bund hat günstige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen, jetzt sind die Länder am Zug" so Landsberg.
Die für die Realisierung notwendigen Investitionen ließen sich jedoch nicht allein durch den Einsatz staatlicher Mittel finanzieren. Diese große Zukunftsaufgabe könne nur in enger Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft bewältigt werden. Die von der Bundesregierung ausdrücklich als strategischer Schwerpunkt ausgewiesene „investitions- und wachstumsorientierte Regulierung" könne wesentlich dazu beitragen, die Netzbetreiber zum Ausbau einer zukunftsträchtigen Netzinfrastruktur zu veranlassen. „Zu prüfen ist insbesondere, ob Unternehmen, die in un- oder unterversorgten Gebieten Infrastrukturen schaffen, temporärer Investitionsschutz gewährt werden kann" forderte Landsberg.