Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) liegt den Gremien vor - Risikobewertung und Konsequenzen für weitere Planungen
Das hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz verpflichtet die Kommunen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten und fortzuschreiben. Der erste Plan, ein Paket mit rund fünfundvierzig Seiten zuzüglich Kartenmaterials, liegt der Gemeindevertretung nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vor.
„Vor der offiziellen Einbringung des Planes in die Gemeindevertretung am 21. Juni 2011, wurde das Paket mehrfach im Gemeindevorstand beraten“, berichtet Bürgermeisterin Ruth Disser, „des weiteren wurde der Plan den Gemeindevertretern im Detail am 15. Juni, durch den Gemeindebrandinspektor Joachim Unkelbach und seinem Stellvertreter Ralf Sauer, vorgestellt.“
Im vorliegenden BEP-Entwurf wurde eine Gefahrenanalyse durch die Topographischen Verhältnisse und unter Beachtung der Einhaltung des Schutzzieles durchgeführt. Die herangezogenen Verordnungen sehen Risikokategorien für die vier verschiedene Gefahrenarten (Brand, Technische Hilfe, Wassernotfälle und Nuklear, biologische, chemische Stoffe) vor. Das wichtigste Schutzziel ist selbstverständlich die Einhaltung der vorgegebenen Hilfsfrist von zehn Minuten nach Alarmierung. „Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb dieser zehn Minuten wirksame Hilfe einleiten kann“, erklärt die Verwaltungschefin und bekräftigt damit sowohl die vorhandene Gesetzgebung, als auch wichtigste Ziel: die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde wirksam zu schützen und ihnen im Bedarfsfall schnellst möglich zu helfen.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann sind die Personalstärke und der Ausbildungsstand bei der Freiwilligen Feuerwehr ein ebenso wichtiger Aspekt, wie die technische Ausstattung der Wehren. Zur Bearbeitung der anfallenden Einsätze stehen bei den Feuerwehren Mainhausens insgesamt sechsundneunzig Einsatzkräfte zur Verfügung. „Damit ist der Soll-Wert heute erfüllt, aber für die Zukunft werden wir hier noch einiges tun müssen“, stellt Ruth Disser mit Blick auf die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte am Tage fest. Es sind immer weniger Kräfte am Tage direkt erreichbar, was in erster Linie am Standort des jeweiligen Arbeitsplatzes liegt. Auch ist festzustellen, dass nicht jeder Arbeitgeber Akzeptanz zeigt, seine Mitarbeiter jederzeit für den Einsatzfall freizustellen. Eine klare Forderung im BEP ist daher: „Die Politik muss aktiv die Mitgliedergewinnung verbessern, um die Einsatzfähigkeit und vor allem die Tagesalarmsicherheit sicherzustellen. Hier soll eine Arbeitsgruppe zwischen Politik und Feuerwehr gebildet werden.“
Das zu beratende Fahrzeugkonzept des BEP lässt erkennen, dass die Fahrzeuge zum Teil eine Einheit bilden. Jedoch wurden einzelne Fahrzeuge für die speziellen Aufgabenstellungen, wie z.B. im Bereich der technischen Hilfeleistung, der Wasserrettung usw., ausgestattet. Da hier auch die personelle Besetzung und der Ausbildungsstand eine Rolle spielen wurde das Fahrzeugkonzept entsprechend angelegt und bereits in einer vorläufigen Stellungnahme des stellvertretenden Kreisbrandinspektors für „akzeptabel“ erachtet.
In den nächsten Jahren wird der Löschwasserversorgung in Mainhausen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen. So ist die Löschwasserversorgung derzeit über die örtliche Trinkwasserversorgung sichergestellt. Hier wurden in den letzten Jahren bereits Verbesserungen vorgenommen. Jedoch sind noch weitere Löschwasserzisternen geplant und die Möglichkeit der Versorgung aus offenem Gewässer, wie z.B. ein Zugang zur Wasserfläche des Königsees, muss geschaffen werden. Ein Teil der erforderlichen Maßnahmen soll noch in 2011 umgesetzt werden. Die weiterhin erforderlichen finanziellen Mittel werden seitens der Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 eingeplant.
Der Gesamtentwurf des BEP wird im August in den Ausschüssen beraten werden. Eine Beschlussfassung erwarten Feuerwehr und Verwaltungschefin im September 2011.