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Beleuchtung der Wege kostet richtig Geld

Prüfungsaufträge der Gemeindevertretung erledigt

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung für das Jahr 2009 wurde der Gemeindevorstand beauftragt die Kosten zu ermitteln, um den Waldfriedhof, den Mainuferweg und das Schwalbennest zu beleuchten. Hierbei sollten herkömmliche Leuchtmittel ebenso berücksichtigt werden, wie LED-Leuchtmittel.

„Die Kosten für die Beleuchtung des Mainuferwegs wurden schon im Februar 2001 ermittelt", erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser, „seinerzeit lagen die Kosten bei rund 55.000 €." Mit Schreiben vom 11.12.2009 an die Gemeindevertreter wurde dieses Prüfungsergebnis übermittelt, wobei die Verwaltungschefin eine Kostensteigerung von 25 % annahm und zu einem Kostenfaktor von rund 67.000 € kam.

Dieses Ergebnis wurde durch die neuerliche Prüfung im Grunde bestätigt. Nach den neu eingeholten Angeboten liegen die ermittelten Kosten bei etwas über 63.000 € für herkömmliche Leuchtmittel. Die Variante mit LED-Leuchten würde die Gemeinde Mainhausen rund 95.000 € in der Anschaffung kosten. „Welche Einsparungen bei Wartung, Stromverbrauch und Unterhaltung möglich sind, wird derzeit in dem gemeinsamen Projekt zur LED-Straßenbeleuchtung ermittelt", so die Verwaltungschefin.

Die Beleuchtung der Hauptwege auf dem Waldfriedhof würde mit ca. 36.000 € bzw. ca. 54.000 € bei LED-Beleuchtung zu Buche schlagen. Hier allerdings gibt die Verwaltungschefin zu bedenken, dass auch die anderen beiden Friedhöfe in Mainhausen unbeleuchtet sind und dies, im Sinne der Gleichbehandlung, ebenfalls aufgegriffen werden müsste. „Noch wichtiger allerdings ist die Tatsache, dass sich die Öffnungszeiten der Friedhöfe in nahezu allen Kommunen nach der Tageszeit richten", stellt die Bürgermeisterin fest, „so ist dort festgelegt, dass die Friedhöfe mit Eintritt der Dunkelheit geschlossen sind. Eine Regelung, die sicherlich durch viele andere Faktoren begründet werden kann."

Bei dem Wochenendhausgebiet „Am Schwalbennest" würden die Kosten für die Beleuchtung bei rund 13.000 € bzw. rund 25.000 € liegen. Dieser Auftrag beinhaltete auch die Prüfung der Beleuchtungspflicht. Hierzu erklärt Bürgermeisterin Disser zunächst, dass „nach dem Baugesetzbuch § 123, Abs. 3, besteht kein Rechtsanspruch auf Erschließung, also auch nicht auf Beleuchtung. Es gibt auch bereits Urteile, die eine Splittersiedlung, wie unser Wochenendhausgebiet, von einer Erschließungspflicht ausschließen."

Die rechtliche Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen, da noch andere Gesetze, wie die Straßenverkehrsordnung hinzugezogen werden müssen. Grundsätzlich weißt jedoch die Verwaltungschefin daraufhin, dass die Kosten für Straßenbeleuchtung auf die Anlieger, analog der Straßenbeitragssatzung, umzulegen sind.

Wie die Gemeindevertretung nun mit diesem Ergebnis umgeht, wird sich sicherlich im Rahmen der Haushaltberatungen klären. Angesichts der gemeindlichen Finanzlage muss eine Umsetzung dieser Maßnahmen, nach Auffassung der Verwaltungschefin, „in jedem Fall eingehend abgewogen werden."