Pressemeldungen

Bekanntmachung Gemeinde Mainhausen

Der Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/ Rhein-Main, liegt gem. § 10 Abs. 3a und 4 Hessisches Landesplanungsgesetz i.d.F. vom 12.12.2007 (GVBl I., S. 851 bzw. gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 1.September 2009 - 02. November 2009 öffentlich aus und kann in diesem Zeitraum eingesehen werden. In dieser Zeit sind der Entwurf des Regionalplans Südhessen / RegFNP und der Umweltbericht auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main unter den Adressen

www.rp-darmstadt.hessen.de und www.planungsverband.de

eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den RegFNP im Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main verfügbar:

Es handelt sich um die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange insbesondere zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter.

Bei der Gemeindeverwaltung Mainhausen liegen die obengenannten Unterlagen

im Rathaus Zellhausen, 63533 Mainhausen, Rheinstraße 3, Zimmer 4

im gleichen Zeitraum zwischen Montag und Freitag während der üblichen Dienst- und Sprechzeiten zur Einsicht aus.

Der RegFNP für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main befindet sich gleichzeitig im Verfahren nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB (öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung). Stellungnahmen können bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung bei den obengenannten Stellen textlich (auch elektronisch) vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.