Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Bebauungsplan Nr. 8M
„Badesee Mainflingen, 2. Änderung" im Ortsteil Mainflingen
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8M „Badesee Mainflingen, 2. Änderung" im Ortsteil Mainflingen nebst Begründung (mit Umweltbericht) wird zusammen mit den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der Zeit
vom 22.06.2010 bis 23.07.2010
im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Zellhausen, Rheinstraße 3, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags
von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
mittwochs
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags
von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags
von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Beabsichtigte Planung:
Der Bebauungsplan besteht aus den Teilplänen A und B
Teilplan A:
Durch diesen 2. Änderungsplan des Bebauungsplanes 8 M „Badesee Mainflingen" sollen die vorhandenen Nutzungen im Bereich des Badesees, des Anglersees und des Campingplatzgeländes bauplanungsrechtlich abgesichert und im Bereich des derzeitigen Parkplatzes an der Seestraße ebenfalls eine Campingplatznutzung zugelassen werden. Als Ersatz für die weggefallenen Parkplätze sollen entlang der verlängerten Seestraße neue Parkplätze ausgewiesen werden.
Teilplan B:
Zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft wird eine
ca. 5.000 m² große Waldfläche in den Bebauungsplan einbezogen, innerhalb derer ökologische Aufwertungsmaßnahmen vollzogen werden.
Der Geltungsbereich des Teilplanes A umfasst das Gelände des Mainflinger Campingplatzes einschließlich des in diesem Bereich gelegenen Badesees/Angelsees. Das Gelände liegt südlich der bebauten Ortslage von Mainflingen und wird
- im Nordwesten von der Zellhäuser Straße (K 185),
- im Südwesten von der L 2310 und
- im Südosten von der verlängerten Seestraße begrenzt.
Der Geltungsbereich des Teilplanes B liegt ca. 700m bis 800m südlich der Siedlung „Schwalbennest" inmitten des Waldverbandes.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung samt Anlagen sowie die o. g. umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Stellungnahmen können nur zu den gegenüber der öffentlichen Auslegung vom 20.07.2009 bis 24.08.2009 geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Gutachten zu den Plänen vor:
Faunistische Bestandserhebung vom Juni 2008, erstellt vom Büro bio-plan, Ober-Ramstadt
Weiterhin liegen folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung vor:
1) Schreiben des Kreisausschusses vom 11.08.2009
2) Schreiben des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 29.07.2009
3) Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01.09.2009
4) Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 15.08.2009
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Mainhausen, den 14.06.2010
Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Ruth Disser, Bürgermeisterin