Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. MZ - Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet, 3. Änderung“ im Ortsteil Zellhausen
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für eine teilbereichsbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. MZ-Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet“ im Ortsteil Zellhausen gefasst hat.
Der Bebauungsplan enthält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. MZ - Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet, 3. Änderung“.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Westen durch den Ostring,
- im Süden durch das Grundstück „Industriebahn“,
- im Osten durch die Nord-West-Ring-Straße sowie
- im Norden durch das Betriebsgelände der Gärtnerei Perner.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird ein Planentwurf in der Zeit vom 05.11.2012 bis 16.11.2012 im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Mainflingen, Humboldtstraße 46 - 48, zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, gegebenenfalls sich wesentlich unterscheidende Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.
Mainhausen, den 25.10.2012
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Ruth Disser, Bürgermeisterin