Bekanntmachung Bebauungsplan „Gewerbegebiet MZ - Z7, 2. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Zellhausen
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.09.2010 einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. MZ-Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet“ im Ortsteil Zellhausen gefasst hat.
Der Bebauungsplan enthält die Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbegebiet MZ - Z7, 2. Änderung und Erweiterung“.
Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Beabsichtigte Planung:
Das bestehende Gewerbegebiet soll nach Süden hin erweitert werden, wobei gleichzeitig der Bebauungsplan Nr. MZ – Z7 „Gewerbe- und Industriegebiet“ in seinem südlichen Teilbereich geändert wird, um eine Erschließung der neu geplanten Gewerbeflächen über den Ostring sicherzustellen.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird ein Planentwurf in der Zeit vom 05.11.2012 bis 16.11.2012 im Rathaus der Gemeinde Mainhausen im Ortsteil Mainflingen, Humboldtstraße 46 - 48, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, gegebenenfalls sich wesentlich unterscheidende Lösungen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.
Mainhausen, den 25.10.2012
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Mainhausen
Ruth Disser, Bürgermeisterin