Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der
Gemeinde Mainhausen am 1. November 2020
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. November 2020 das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
1. | Zahl der Wahlberechtigten | 7.564 |
2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler | 4.300 |
3. | Zahl der gültigen Stimmen | 4.247 |
4. | Zahl der ungültigen Stimmen | 53 |
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Herr Frank Simon | Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- | 2.549 Stimmen | 60,02 % |
Herr Gerald Wißler | Unabhängige Wählergemeinschaft Mainhausen -UWG- | 646 Stimmen | 15,2 % |
Herr Thomas Rachor | -Rachor- | 1.052 Stimmen | 24,8 % |
Der Bewerber Frank Simon hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist als Bürgermeister der Gemeinde Mainhausen gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Mainhausen, Rheinstraße 3, 63533 Mainhausen, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§§ 25, 49 KWG i.V.m. § 73 Abs. 1 KWO).
63533 Mainhausen, 03. November 2020
Der Gemeindewahlleiter
Marco Jähner