B E K A N N T M A C H U N G
Betrifft: Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2010
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Kreises Offenbach hat in seiner Sitzung am 08.02.2010 gemäß
§ 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.
Die für den Bereich der Gemeinde Mainhausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom
03. Mai 2010 bis 07. Juni 2010
während der Dienststunden bei der Gemeinde Mainhausen, Rheinstraße 3 zu jedermanns Einsicht offen.
Auch nach Ablauf dieser Frist hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Europaplatz 5, 64293 Darmstadt (Telefon: 06151 / 5004-200) oder
Tiergartenstraße 7B, 64646 Heppenheim (Telefon: 06252 / 127-275)
Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
und sonstige Wertermittlungen
für den Bereich des Kreises Offenbach
Der Vorsitzende
gez. Prof. Pilz
Für den Gemeindevorstand der Mainhausen, den 27.04.2010
Gemeinde Mainhausen
Disser, Bürgermeisterin