Aufstellung von Lärmminderungsplänen
Beteiligung der Kommunen und der Bürgerschaft
Seit 1990 wurden die Regierungsbezirke nach § 47 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) alle 5 Jahre dazu verpflichtet einen Lärmminderungsplan durchzuführen.
Dieser umfasst alle Arten von Lärm z.B. Straßenlärm, Zuglärm und Fluglärm.
Nach Einführung des Lärmminderungsplan plus fallen nun auch verkehrsreiche Hauptstraßen in den Kommunen darunter. „Die Gemeinde Mainhausen versucht seit Jahren auf den vorhandenen Haupt- und Durchgangsstraßen, wie der Babenhäuser und der Brüder-Grimm-Straße, die unterschiedlichsten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen umzusetzen,“ erläutert Bürgermeisterin Ruth Disser und weist daraufhin, dass die Vorstöße immer an den unterschiedlichen Auffassungen und Zuständigkeiten scheitern.
Nun besteht die Möglichkeit, dass die Bürgerschaft und auch die Kommune einen Antrag auf Aufnahme in den Lärmminderungsplan+ beantragen können. Bereits in der ersten Phase des Lärmaktionsplan ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den betroffenen verkehrsreichen Straßen vorgesehen.
Deshalb können Anregungen und Vorschläge auf der Homepage der Regierungspräsidium Darmstadt unter www.beteiligung-lap-hessen.de alternativ auch per Mail bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden.
„Zur Unterstützung unserer Bemühungen bitten wir daher um eine zahlreiche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der stark betroffenen direkten Anwohner an diesem Anhörungsverfahren“, bittet die Verwaltungschefin ausdrücklich.