Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen
Hinterer Grundstücksbereich soll bebaubar werden
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung werden die Anregungen der Anwohner Heimatstraße 3 bis 19 (nur ungerade Hausnummern) umgesetzt.
In diesem Bereich der Heimatstraße sind die Grundstücke sehr großflächig und bisher ist eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich, nach § 34 Baugesetzbuch, ausgeschlossen.
Die Eigentümer wurden, wegen der Grundstücksgrößen, bei der Umlegung der Straßenbeiträge (nach Grundstücksfläche) erheblich mehr belastet und haben ihr Interessen an eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich gegenüber Bürgermeisterin Disser geäußert.
Nachdem sich die Eigentümer verpflichtet hatten, die Planungskosten für einen neuen Bebauungsplan zu übernehmen, legte die Verwaltungschefin den erforderlichen Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung zur Entscheidung vor.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, im rückwärtigen Bereich der Anwesen an der Heimatstraße, die Grundstückstiefen von ca. 60 m aufweisen, eine zusätzliche Bebauung mit Wohngebäuden zu ermöglichen.
Ein Planungsbüro wird zeitnah beauftragt werden, um die weiterhin erforderlichen Schritte zu veranlassen.