Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr
hier: In-Kraft-Treten des Lärmaktionsplanes
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, ist abgeschlossen.
Der Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, tritt mit der Veröffentlichung heute in Kraft. Die Öffentlichkeit wird mit der Veröffentlichung auch über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet.
Der Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, wird heute auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, wird vom 15. November 2010 bis 21. Dezember 2010 darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Raum 4.053
Ferner wird in dem gleichen Zeitraum der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, bei den Stadtverwaltungen der Ballungsräume Frankfurt/Main und Wiesbaden ausgelegt.
Darmstadt, 15. November 2010
Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1 - 93d 08/14 - 1