Aufschlussreicher Termin mit Kommunalaufsicht
Herbsterlass knebelt Kommunen – Unendliche Steuerspirale
Bereits mit Einbringung des Doppelhaushaltes, eine Woche zuvor, hat Bürgermeisterin Ruth Disser die Vertreter aller Fraktionen zu einem nichtöffentlichen Gespräch mit der Kommunalaufsicht eingeladen. Das Gesprächsangebot der Genehmigungsbehörde hat die Verwaltungschefin gern angenommen, „bietet es doch allen Fraktionen die Möglichkeit sich einzubringen und Fragen auch direkt zu klären.“
Das Hauptthema konnte nur der sogenannte „Herbsterlass“ des Landes Hessen sein, also die „ergänzenden Hinweise zur Anwendung der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06. Mai 2010“. Hierin hat das zuständige hessische Ministerium nochmals konkretisiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit erforderliche Genehmigungen zum Haushalt erteilt werden können.
Den Termin nutzten die Fraktionen von SPD, CDU und FDP. Dabei räumten die Mitarbeiterinnen der Genehmigungsbehörde den durchaus sichtbaren Sparwillen der Gemeinde Mainhausen in den letzten Jahren ein. Dazu gehörten Maßnahmen, wie der Schuldenabbau, halbierter Schuldenstand in 2016 seit 2010, gedeckte Gebührenhaushalte, Anpassung der KITA-Gebühren, energetische Sanierungen und auch das Abstoßen von Einrichtungen. Das reicht dem Land Hessen aber nicht!
Mit einem, an diesem Abend übergebenen Schreiben, informiert die Kommunalaufsicht die Kommunen des Kreises darüber, dass „die Anforderungen des Ministeriums in vollem Umfang zu Tragen kommen.“ Es soll als Konsolidierungsbeitrag ein Wert von mindestens 50 € je Einwohner und Jahr angestrebt und der Haushaltsausgleich bis spätestens 2020 erreicht werden.
Für die Spitzen der hessischen Kommunen, egal welcher Couleurs, ist der „Herbsterlass“ ein Knebelerlass und Ruth Disser fragte bereits bei der Haushaltseinbringung: „Was bitte soll noch eingespart werden, was soll in einem weiteren Konsolidierungskonzept stehen, wie sehr sollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger noch belasten ohne dass die eine Veränderung erkennen können. Wir erhöhen die Steuern, aber die Löcher in den Straßen bleiben und die gemeindlichen Einrichtungen werden teilweise immer unansehnlicher.“ Diese Auffassung unterstützen auch die anwesenden Fraktionsvertreter. Denn eine klare Ansage aus dem Herbsterlass ist die Forderung, dass der Hebesatz der Grundsteuer B mindestens 10% über dem Landesdurchschnitt liegen muss. „Eine ewige Erhöhungsspirale, vor allem mit Blick darauf, dass die Kommunen alle diese Hebesätze nach oben schrauben und damit der Durchschnittswert von Jahr zu Jahr steigt.“
Nachdem die Vorgaben der Aufsichtsbehörde jetzt klar sind, werden die Haushaltsberatungen in den Fraktionen jetzt anlaufen, ein Konsolidierungskonzept der Verwaltung erarbeitet und vor der abschließenden Beschlussfassung ein weiteres Gespräch in diesem Rahmen geführt. „Es ist keineswegs zielführend, wenn die Gemeindevertretung erst das Zahlenwerk beschließt und dann im nach hinein monatelang wegen der erforderlichen Haushaltsgenehmigung gestritten werden muss“, erklärt die Verwaltungschefin abschließend und hofft darauf, dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden kann.