Pressemeldungen

Anonyme Fehlinformationen in den sozialen Netzwerken

Bürgermeisterin Ruth Disser stellt Tatsachen klar

„Auf anonyme Meldungen zu reagieren widerstrebt mir, denn Aussagen zu denen keiner stehen kann, sind es eigentlich nicht wert“, damit beginnt eine verärgerte Bürgermeisterin der Gemeinde Mainhausen. Wieder einmal geht es um die Informationen in der Facebook-Gruppe „Wachsamer Nachbar Seligenstadt und Umgebung“. Dort prangerte ein „anonymer Schreiber“ am Freitag, 12. Februar 2016 die Vorgehensweise bei der Vergabe von Kindergartenplätzen an, die er auf der Suche nach einem Platz für sein Kind Anfang 2015 in Mainhausen und Seligenstadt machte. An dieser Stelle auf Einzelheiten der Behauptungen einzugehen ist, nach Auffassung der Bürgermeisterin, müßig. Deshalb nimmt sie nur zu einigen Punkten Stellung.

So stellt sie fest, dass der Speiseplan in den KITAs durchaus auch Schweinefleisch vorsieht.

„In unseren Einrichtungen steht auch Schweinefleisch auf der Speisekarte und der Metzger bringt für die Kinder, die - aus welchen Gründen auch immer – kein Schweinefleisch essen, alternativ Rind- oder Geflügelfleisch oder aber auch Gemüsegerichte. Denn schließlich wollen wir auch auf die Essenskultur von Veganern und Vegetariern Rücksicht nehmen“, so Bürgermeisterin Ruth Disser.

In den katholischen Kitas bringt der dort zuständige Zulieferer grundsätzlich kein Schweinefleisch, weil er bei über 3000 Mittagessen, Gesamtaufkommen im Unternehmen, täglich nicht noch anfangen kann, für jede KiTa bis zu drei Gerichte zu kochen. Hier handelt es sich also um eine rein organisatorische Angelegenheit.

Wichtig ist für die Gemeinde Mainhausen eine Klarstellung bezüglich der Platzvergabe in den KITAs. Hierbei ist die Staatsbürgerschaft eines Kindes oder der gesamten Familie völlig belanglos. „Alle Kinder, die in Mainhausen mit einem Erstwohnsitz im Sinne des Melderechts gemeldet sind, haben ein Anrecht auf einen Kindergartenplatz. Entscheidend für die Aufnahme (Alter 3 – 6 Jahre) ist einzig und allein das Alter des Kindes. Ältere Kinder werden zuerst aufgenommen.“

Um einen Tagesstättenplatz in Anspruch nehmen zu können, müssen beide Eltern berufstätig sein. Hier gibt es aber eine Priorität, nämlich dann, wenn es sich um alleinerziehende, berufstätige Elternteile handelt.

„Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die in Mainhausen leben und gemeldet sind, können selbstverständlich in den Einrichtungen angemeldet werden, für sie gilt die Vorgehensweise, wie für alle anderen Kinder“, stellt Ruth Disser fest. Gleichzeitig merkt sie an, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien lediglich einen Betreuungsplatz am Vormittag erhalten, da sie zunächst nicht arbeiten dürfen und damit die Voraussetzungen für einen Tagesstättenplatz nicht erfüllen.

Zusagen auf einen Betreuungsplatz erfolgen schriftlich etwa ein halbes Jahr vor Aufnahme auf dem Postweg. Die Eltern wiederum müssen die Annahme des Platzes ebenfalls schriftlich bestätigen.

„Was am Ende mit den anonymen Fehlinformationen bezweckt wird, kann sich jeder selbst überlegen“, so Ruth Disser abschließend und weist daraufhin, dass die Eltern in den Mainhäuser KITAs ausführlich informiert wurden.