Anleinen von Hunden während der Brut und Setzzeit
Am 01. März beginnt für viele Tierarten die Brut- und Setzzeit. Aus diesem Grund gibt es in zahlreichen Kommunen inzwischen eine Satzung, in der alle Hundehalter zum Anleinen ihrer Vierbeiner bis zum 15. Juni verpflichtet werden und nach der auch Bußgelder bei Nichtbeachtung verhängt werden können. In Mainhausen existiert eine derartige Satzung zwar nicht, dennoch stehen im Gemeindegebiet an vielen Stellen entsprechende Schilder.
„Wir setzen auf Freiwilligkeit und Verständnis der Hundehalter in Mainhausen und hoffen, dass auch ohne eine Satzung und das Androhen von Bußgeldern alle Hunde in der Feldgemarkung und im Wald in dieser Zeit angeleint werden“ appelliert Bürgermeisterin Ruth Disser an alle Hundehalter.
Die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit wurde mit der Begründung eingeführt, insbesondere Bodenbrüter und Jungtiere vor freilaufenden Hunden zu schützen, vor allem solchen, die den Tieren nachstellen. In Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht deshalb in der Regel auch ganzjährig.
„In diesem Zusammenhang bitten wir auch noch einmal eindringlich darum, die in Mainhausen aufstellten Behälter für Hundekottüten zu benutzen und die Tüten anschließend auch darin zu entsorgen und nicht in die Landschaft zu werfen“ so Bürgermeisterin Ruth Disser.