Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Bauleitplanung der Gemeinde Mainhausen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Zellhausen Süd“
Ortsteil Zellhausen
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hat in ihrer Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem angefügten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
28.12.2020 bis einschließlich 05.02.2021
im Rathaus der Gemeinde Mainhausen, OT Mainflingen, Humboldtstraße 46-48, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Die den Festsetzungen zu Grunde liegenden DIN-Vorschriften sind in der Auslegungsstelle einsehbar.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Mainhausen, OT Mainflingen, Humboldtstraße 46-48, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Mainhausen sind:
Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 Uhr - 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 06182-8900-0 oder 06182-8900-33. Die Anregungen können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 28.12.2020 auf der Internetseite der Gemeinde Mainhausen, www.mainhausen.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Mainhausen Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Mainhausen, den 18.12.2020
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Mainhausen
Torsten Reuter
Erster Beigeordneter