Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung

Der Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) hat die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Grundwasserentnahme aus den vier Brunnen Zellhausener Wald

  • Brunnen 11.50 in der Gemarkung Mainhausen, Flur 10 Flurstücks-Nr. 6
  • Brunnen 11.51 in der Gemarkung Mainhausen, Flur 10 Flurstücks-Nr. 6
  • Brunnen 11.52 in der Gemarkung Mainhausen, Flur 10 Flurstücks-Nr. 6
  • Brunnen 11.53 in der Gemarkung Mainhausen, Flur 5 Flurstücks-Nr. 15/3

in einer Menge von 1,2 Mio. m3/Jahr zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung beantragt.

Auf Grund der gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen ist die Durchführung eines
Erörterungstermins notwendig geworden.

Der Erörterungstermin findet am

 9. März 2012 um 10:00 Uhr

im Regierungspräsidium Darmstadt, im großen Sitzungssaal, 1. Stock, Raum 1.047 statt.

Adresse: Dienstgebäude Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt.

Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist jedem, der Einwendungen erhoben hat, freigestellt.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

In dem Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben,
erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - HVwVfG -).

Darmstadt, den 6. Februar 2012                                   Regierungspräsidium Darmstadt

                                                                                                     Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt

                                                                                                     IV/Da 41.1 - 79e 06 (8) – zvwo – 3/16