Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung - Hochwasserrisikomanagementplan


Nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind für die Risikogebiete i. S. des § 73 WHG von den zuständigen Behörden Risikomanagementpläne auf der Grundlage der Gefahren- und Risikokarten aufzustellen. Im Verfahren zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden.

Der Hochwasserrisikomanagementplan für das hessische Einzugsgebiet des Mains und der dazugehörige Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung sind unter Berücksichtigung der nach Auslegung des Entwurfes  eingegangenen Einwendungen und Anmerkungen angenommen worden.

Die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes ist öffentlich bekannt zu machen (§ 14l Abs. 1 UVPG).

Der  Hochwasserrisikomanagementplan für das hessische Einzugsgebiet des Mains und der dazugehörige Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung liegen für den Zeitraum eines Monats öffentlich zur Einsichtnahme aus, und zwar

vom 17. Mai 2016 bis einschließlich 17. Juni 2016

bei der Stadtverwaltung der Stadt Frankfurt am Main, Galvanistraße 28 in 60486 Frankfurt am Main, 2. Stock, Raumnr. 226, während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag

08:30 Uhr – 15:00 Uhr

   

Freitag

08:30 Uhr – 13:30 Uhr

und

bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15 in 65189 Wiesbaden, Erdgeschoß, Raum für öffentliche Auslegung, während der Dienststunden

Montag und Dienstag

08:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

 

Mittwoch

08:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

 

Donnerstag

08:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

 

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

bei der Stadtverwaltung der Stadt Offenbach am Main, Berliner-Straße 60, 63065 Offenbach am Main, Raumnr. 1012, während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag

08:30 Uhr – 15:00 Uhr

   

Freitag

08:30 Uhr – 13:30 Uhr

und

bei der Kreisverwaltung des Landkreises Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4 in 64521 Groß-Gerau, Raumnr. 512, während der Dienststunden

Montag bis Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

 

Mittwoch

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

 

Donnerstag bis Freitag              

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

bei der Kreisverwaltung des Main-Taunus-Kreises, Am Kreishaus 1 – 5, 65179 Hofheim, Raumnr. 3.117, während der Dienststunden

Montag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

 

 

 

Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

13:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

 

Mittwoch

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

 

 

 

Donnerstag

13:30 Uhr – 16:30 Uhr

 

 

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

und

bei der Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises, Dörnigheimer Straße 1 in 63452 Hanau,  Zulassungsstelle, Raumnr. EG 00.007, während der Dienststunden

Montag

07:00 Uhr – 13:00 Uhr

 

 

Dienstag

10:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

 

Mittwoch und Donnerstag

07:00 Uhr - 13:00 Uhr

 

 

Freitag

07:00 Uhr – 11:30 Uhr

(Anmeldung an der Information)

für jede Person zur Einsicht aus.

Der Risikomanagementplan sowie die Gefahren- und Risikokarten  sind außerdem auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) unter der Adresse

http://www.hlnug.de/themen/wasser/hochwasser/hochwasserrisikomanagementplaene/main.html

einsehbar.

Für die Aufstellung und Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplanes für das hessische Einzugsgebiet des Mains ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 41.2 (Oberflächengewässer) zuständig.

Auskünfte zum Verfahren erteilen

Herr Charissé          (Tel.: 069 / 2714 – 3938;        Mail: thomas.charisse@rpda.hessen.de) und
Herr Hansmann     (Tel.: 069 / 2714 – 3901;        Mail:     winfried.hansmann@rpda.hessen.de).

Hinweis:

Es handelt sich vorliegend lediglich um eine Bekanntmachung, so dass nicht ein weiteres Mal die Möglichkeit vorgesehen ist, sich zu dem Plan zu äußeren oder Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Frankfurt, den 18. April 2016
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt
Frankfurt