Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt
Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz
Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das Vogelschutzgebiet 6019-401 "Sandkiefernwälder in der östlichen Untermainebene"
Für das Vogelschutzgebiet 6019-401 "Sandkiefernwälder in der östlichen Untermainebene" liegt der Bewirtschaftungsplan
(Maßnahmenplan) nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vor.
Für dieses 5.870 ha große Vogelschutzgebiet, das das Land Hessen an die EU gemeldet hat, wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura 2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
Der Bewirtschaftungsplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit en Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Einblick in die Bewirtschaftungsplanung für das Vogelschutzgebiet "Sandkiefernwälder in der östlichen Untermainebene" und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt, nach vorheriger Kontaktaufnahme, das Forstamt Langen, Dieburger Straße 53, 63225 Langen, Tel. 06103/5009-0.
Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Werner, Tel. 06151/12-3856, zur Verfügung.
Darmstadt, den 25. Mai 2021
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten,
Natur- und Verbraucherschutz
Az. V 53.2-2.2-R21.7.4-6019-401