Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen vom 18.02.2015
Bekanntmachung/Mitteilung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung
In der Gemeinde Mainhausen soll für das im Norden des Gemeindegebietes, am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Mainflingen gelegene brach liegende manroland-Gelände eine städtebauliche Umnutzung erfolgen. Ziel der Planung ist es, eine attraktive standortverträgliche Wohnbebauung zu entwickeln, die überwiegend aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und in untergeordnetem Umfang auch Mehrfamilienhäusern bestehen soll. Zur Stärkung der Einzelhandelsstrukturen und der sozialen Infrastruktur sind ergänzende Nutzungen, insbesondere ein Nahversorger als Einkaufsmöglichkeit für den täglichen Bedarf, eine Kinderbetreuungseinrichtung sowie eine Sonderwohnform, z.B. in Form einer Einrichtung für Seniorenwohnen oder betreutes Wohnen, untergebracht werden. Das in der zweiten Jahreshälfte 2014 erarbeitete städtebauliche Konzept ist Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden den Bürgern die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung dargelegt.
Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Ehemaliges manroland-Areal“ im Rathaus der Gemeinde Mainhausen, Fachbereich Hochbau, Humboldtstraße 46-48, 63533 Mainhausen (Untergeschoss) in der Zeit
vom 23.02. bis einschließlich 23.03.2015
während der Dienststunden für Jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
Den Bürgern wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der vorliegenden Planung gegeben.
Dienststunden:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen
Mainhausen, 18.02.2015
Ruth Disser
Bürgermeisterin