Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen - Versammlung der Jagdgenossenschaft Mainflingen
Alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Mainflingen werden hiermit öffentlich zu einer Versammlung am
Donnerstag, dem 24. Oktober 2024 um 18:30 Uhr
in das Sitzungszimmer des Rathauses Mainflingen, Humboldtstraße 46, eingeladen.
Hiermit sind alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mainflingen gemeint. Lediglich Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch eine volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Dies bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt für Familien-
angehörige und Vertreter juristischer Personen.
Die Jagdgenossenschaft ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir bitten um vorherige Anmeldung der Teilnahme, entweder telefonisch unter 06182-8900-64 oder 8900-54, oder per Mail an h.gast@mainhausen.de oder schriftlich an die Gemeinde Mainhausen, zu Händen Herrn Gast, Rheinstraße 3 in 63533 Mainhausen, spätestens bis zum 22. Oktober 2024.
Tagesordnung:
Begrüßung
- Bekanntmachung der letzten Versammlungsniederschrift
- Bericht des Jagdvorstands
- Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstands
- Verlängerung des Jagdpachtverhältnisses und Mitaufnahme Jagdpächter in den Jagdpachtvertrag oder Neuvergabeverfahren
- Verwendung des Pachtertrages
- Verschiedenes
Wir bitten, dem Jagdvorstand etwaige Eigentumsänderungen schriftlich bekannt zu geben.
Mainhausen, den 01.10.2024
gez. Frank SIMON
Jagdvorstand