Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen
Gebührenordnung für die Benutzung des Campingplatzes und der Badeseen der Gemeinde Mainhausen
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 ( GVBI. I S. 142 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBL I S. 318), §§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBL S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), hat die Gemeindevertretung am 13.12.2022 folgende Änderung der Gebührenordnung vom 29.03.2022 beschlossen:
A. Camping- und Abstellgebühren
1.a) Dauerstellplatz mit Stromanschluss
Dauerstellplatz mit Stromanschluss (Euro pro m² und Jahr) |
11,00 |
Stromzählermiete |
25,00 |
Preis pro Kilowattstunde |
0,55 |
Müllabfuhrpauschale |
85,00 |
Allgemeine Betriebskosten incl. 15 Übernachtungen und Eintrittsgebühr für Besucher |
65,00 |
Hunde |
30,00 |
Personenpauschale Erwachsene ab 16 Jahre (ab der 3. Person) Kinder von 6-15 Jahre (nicht zur eigenen Familie gehörend) |
60,00 30,00 |
2. Wohnwagen auf dem gepachteten Dauerstellplatz |
50,00 |
Arbeitsstunde pro Mitarbeiter für eine Räumung |
39,00 |
Räumung Dauerstellplatz pro m³ umbauten Raum aller Gebäude |
65,00 |
Verwaltungsgebühr Vertragsabschluss |
80,00 |
Verwaltungsgebühr Vertragsauflösung |
80,00 |
Pfand für Schlüssel/Einfahrtskarte je Stück |
15,00 |
Austausch je defekter Einfahrtskarte |
7,50 |
b) Wasser und Kanalgebühren
Bei den Stellplätzen, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, wird der Wasserverbrauch durch die Wasseruhr gemessen. Die entnommene Menge Frischwasser wird auch zur Ermittlung der Kanalgebühr zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Kanal- und Wassergebühr wird der Kubikmeterpreis zu grunde gelegt, der jeweils in d er Wasserversorgungssatzung und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Mainhausen festgesetzt ist. Die Jahresgebühr für die Miete der Wasseruhr / die Gebühr für die Zurverfügungstellung der Wasserleitung / Abwasserentsorgungsanlage wird auf 50,00 € festgesetzt.
c) Kinder unter 6 Jahren haben grundsätzlich freien Eintritt.
Der Zutritt ist jedoch nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet.
2. Tages- / Touristenstellplatz /Gebühren jeweils pro Tag)
(Abreise bis spätestens 11:00 Uhr des nächsten Tages)
a) |
Wohnwagen incl. 1 PKW 1. Reihe |
12,50 |
b) |
Wohnwagen incl. 1 PKW |
11,20 |
c) |
Wohnmobil 1. Reihe |
12,50 |
d) |
Wohnmobil |
11,20 |
e) |
Wohnmobil XXL (über 9 m Gesamtlänge) |
17,00 |
f) |
Kleines Zelt (bis zu 2 Personen) |
6,50 |
g) |
Großes Zelt (bis zu 4 Personen) |
10,00 |
h) |
Großraumzelt ab 5 ausgewiesenen Schlafplätzen |
12,50 |
i) |
Kleiner Pavillon (3 x 3 m) |
7,00 |
j) |
Großer Pavillon (6 x 3 m) |
12,00 |
k) |
Aufenthalt für Erwachsene (ab 16 Jahre) Aufenthalt für Kinder und Jugendliche von 6-15 Jahren |
6,30 3,00 |
l) |
Sicherheitsgebühr (Juni bis August) pro Person ab 16 Jahre/Nacht |
0,60 |
m) |
Kleinzelt mit Fahrrad einschl. Personengebühr (Radfahrerplatz) |
9,00 |
n) |
Late-Checkout bis 18 Uhr Erwachsene ab 16 Jahre (soweit verfügbar) Jugendliche von 6-15 Jahre (soweit verfügbar) |
5,00 3,50 |
o) |
Tagesgäste ab 16 Jahre von 6-15 Jahre |
3,50 2,20 |
p) |
Strom je Kilowattstunde |
0,75 |
q) |
Strompauschale pro Stellplatz und Tag |
4,20 |
r) |
Warmdusche je Duschmünze |
1,50 |
s) |
Waschmaschine je Waschmünze a`45 Minuten |
2,00 |
t) |
Hunde |
3,00 |
u) |
Müllgebühr je Stellplatz und Nacht |
1,80 |
v) |
Abstellen von Fahrzeugen Auto Motorrad Fahrrad (gebührenfrei) Kühlanhänger pro Tag Arbeitsstunde pro Mitarbeiter |
4,00 1,00 / 8,00 39,00 |
w) |
Reservierungsgebühr pro Tag (wird bei der Abreise verrechnet) |
5,00 |
x) |
Saisonstellplätze von April bis Oktober pro Monat 1 Wohnwagen incl. PKW/Wohnmobil 2 Erwachsene und 2 Kinder |
420,00 |
Y) |
Saisonstellplätze von November bis März pro Monat 1 Wohnwagen incl. PKW/Wohnmobil 2 Erwachsene und 2 Kinder |
|
z) |
Rabatte in der Zwischen- und Nebensaison (anwendbar auf Person/Übernachtung) Zwischensaison 15.03. bis 10.04. und 01.10. bis 15.11. Nebensaison 01.01. bis 14.03. und 16.11. bis 31.12. |
-15% -25% |
3.) Abstellen eines Wohnwagens oder Wohnmobils
bis zu 6 Monate ohne Nutzung 175,00 €
7 - 12 Monate ohne Nutzung 350,00 €
4.) Monteurstellplätze
Nutzung bis 1 Monat Tagescamper Preis
Nutzung ab 2 Monate (pro Monat) 245,00 €
(ab der 2. Person fallen zusätzlich Personengebühren an)
5.) Hüttenvermietung
Hütte für 4 Personen incl. Personengebühr
Wasser, Abwasser, Strom
Hütte 190 (überdachter Wohnwagen mit Terrasse)
pro Tag 46,00 €
pro Woche 270,00 €
Pauschale für Endreinigung 37,00 €
Hütte 184/Hütte 206 (feste Hütte mit eingebautem Wohnwagen)
pro Tag 50,00 €
pro Woche 305,00 €
Pauschale für Endreinigung 42,00 €
Kaution für alle Hütten (pauschal) 80,00 €
6.) Vermietung der Jugendcamps
Schulklassen oder Jugendgruppen bis zu 32 Personen
pro Tag und Person 10,00 €
Pauschale für Endreinigung pro Wohncontainer 24,00 €
Kaution (Pauschal) 80,00 €
Reservierungsgebühr pro Tag/Container 15,00 €
(wird bei der Abreise verrechnet)
Tagesmiete für das Jugendcamp (11.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
bis zu 25 Personen 65,00 €
jede weitere Person 3,50 €
7.) WLAN
Für den Erwerb von WLAN Tickets werden folgende Gebühren erhoben:
WLAN Ticket Tagescamping
1 Tag 1,00 €
3 Tage 2,50 €
1 Woche 5,00 €
1 Monat 20,00 €
WLAN Ticket Dauercamping (365 Tage)
- Ticket kostenlos
- Ticket 15,00 €
jedes weitere Ticket 25,00
B. Schwimmbadgebühren
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Einzelkarten |
Zehnerkarten |
Dauerkarten |
1. |
Erwachsene |
3,50 € |
30,00 € |
55,00 € |
2. |
Kinder von 6-17 Jahren, Azubis und Studierende bis zum Ende Ihrer Ausbildung Besitzer der hess. Ehrenkarte FSJ-ler, Menschen mit Behinderung (mit Ausweis) (1) |
2,20 € |
17,00 € |
30,00 € |
3. |
Einzelkarte ab 18:30 Uhr (2) |
1,80 € |
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4. |
Familienkarte |
9,00 € |
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(1) Rabattierungen können nur bei Vorlage der jeweiligen Dokumente/Bescheinigungen gewährt werden.
(2) Bei Verlängerung der Badezeit verschiebt sich der Beginn der Rabattierung um die verlängerte Badezeit nach hinten.
Die Änderungen der Gebührenordnung werden zum 01.01.2023 wirksam.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Mainhausen, den 14.12.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Frank Simon
Bürgermeister