Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen

Gebührenordnung für die Benutzung des Campingplatzes und der Badeseen der Gemeinde Mainhausen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 ( GVBI. I S. 142 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBL I S. 318), §§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBL S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), hat die Gemeindevertretung am 13.12.2022 folgende Änderung der Gebührenordnung vom 29.03.2022 beschlossen:

A. Camping- und Abstellgebühren

1.a) Dauerstellplatz mit Stromanschluss

Dauerstellplatz mit Stromanschluss (Euro pro m² und Jahr)

11,00

Stromzählermiete

25,00

Preis pro Kilowattstunde

0,55

Müllabfuhrpauschale

85,00

Allgemeine Betriebskosten incl. 15 Übernachtungen und Eintrittsgebühr für Besucher

65,00

Hunde

30,00

Personenpauschale

         Erwachsene ab 16 Jahre (ab der 3. Person)

         Kinder von 6-15 Jahre (nicht zur eigenen Familie gehörend)

 

60,00

30,00

2. Wohnwagen auf dem gepachteten Dauerstellplatz

50,00

Arbeitsstunde pro Mitarbeiter für eine Räumung

39,00

Räumung Dauerstellplatz pro m³ umbauten Raum aller Gebäude

65,00

Verwaltungsgebühr Vertragsabschluss

80,00

Verwaltungsgebühr Vertragsauflösung

80,00

Pfand für Schlüssel/Einfahrtskarte je Stück

15,00

Austausch je defekter Einfahrtskarte

7,50

b) Wasser und Kanalgebühren
Bei den Stellplätzen, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, wird der Wasserverbrauch durch die Wasseruhr gemessen. Die entnommene Menge Frischwasser wird auch zur Ermittlung der Kanalgebühr zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Kanal- und Wassergebühr wird der Kubikmeterpreis zu grunde gelegt, der jeweils in d er Wasserversorgungssatzung und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Mainhausen festgesetzt ist. Die Jahresgebühr für die Miete der Wasseruhr / die Gebühr für die Zurverfügungstellung der Wasserleitung / Abwasserentsorgungsanlage wird auf 50,00 € festgesetzt.

c)
Kinder unter 6 Jahren haben grundsätzlich freien Eintritt.
    Der Zutritt ist jedoch nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet.

2. Tages- / Touristenstellplatz /Gebühren jeweils pro Tag)
    (Abreise bis spätestens 11:00 Uhr des nächsten Tages)

a)

Wohnwagen incl. 1 PKW 1. Reihe

12,50

b)

Wohnwagen incl. 1 PKW

11,20

c)

Wohnmobil 1. Reihe

12,50

d)

Wohnmobil

11,20

e)

Wohnmobil XXL (über 9 m Gesamtlänge)

17,00

f)

Kleines Zelt (bis zu 2 Personen)

6,50

g)

Großes Zelt (bis zu 4 Personen)

10,00

h)

Großraumzelt ab 5 ausgewiesenen Schlafplätzen

12,50

i)

Kleiner Pavillon (3 x 3 m)

7,00

j)

Großer Pavillon (6 x 3 m)

12,00

k)

Aufenthalt für Erwachsene (ab 16 Jahre)

Aufenthalt für Kinder und Jugendliche von 6-15 Jahren

6,30

3,00

l)

Sicherheitsgebühr (Juni bis August) pro Person ab 16 Jahre/Nacht

0,60

m)

Kleinzelt mit Fahrrad einschl. Personengebühr (Radfahrerplatz)

9,00

n)

Late-Checkout bis 18 Uhr

         Erwachsene ab 16 Jahre (soweit verfügbar)

         Jugendliche von 6-15 Jahre (soweit verfügbar)

 

5,00

3,50

o)

Tagesgäste

         ab 16 Jahre

         von 6-15 Jahre

 

3,50

2,20

p)

Strom je Kilowattstunde

0,75

q)

Strompauschale pro Stellplatz und Tag

4,20

r)

Warmdusche je Duschmünze

1,50

s)

Waschmaschine je Waschmünze a`45 Minuten

2,00

t)

Hunde

3,00

u)

Müllgebühr je Stellplatz und Nacht

1,80

v)

Abstellen von Fahrzeugen

          Auto

          Motorrad

          Fahrrad (gebührenfrei)

          Kühlanhänger pro Tag

          Arbeitsstunde pro Mitarbeiter

 

4,00

1,00

/

8,00

39,00

w)

Reservierungsgebühr pro Tag (wird bei der Abreise verrechnet)

5,00

x)

Saisonstellplätze von April bis Oktober pro Monat

1 Wohnwagen incl. PKW/Wohnmobil 2 Erwachsene und 2 Kinder

 

420,00

Y)

Saisonstellplätze von November bis März pro Monat

1 Wohnwagen incl. PKW/Wohnmobil 2 Erwachsene und 2 Kinder



245,00

z)

Rabatte in der Zwischen- und Nebensaison

(anwendbar auf Person/Übernachtung)

     Zwischensaison   15.03. bis 10.04. und 01.10. bis 15.11.

     Nebensaison       01.01. bis 14.03. und 16.11. bis 31.12.

 

 

-15%

-25%

3.) Abstellen eines Wohnwagens oder Wohnmobils    

               bis zu 6 Monate ohne Nutzung                                     175,00 €

               7 - 12 Monate ohne Nutzung                                       350,00 €

4.) Monteurstellplätze

                Nutzung bis 1 Monat                                    Tagescamper Preis

                Nutzung ab 2 Monate (pro Monat)                             245,00 €

              (ab der 2. Person fallen zusätzlich Personengebühren an)

 5.) Hüttenvermietung

                Hütte für 4 Personen incl. Personengebühr
                Wasser, Abwasser, Strom

                Hütte 190 (überdachter Wohnwagen mit Terrasse)
                pro Tag                                                                          46,00 €
                pro Woche                                                                    270,00 €
                Pauschale für Endreinigung                                            37,00 €

                Hütte 184/Hütte 206 (feste Hütte mit eingebautem Wohnwagen)
                pro Tag                                                                          50,00 €
                pro Woche                                                                   305,00 €
                Pauschale für Endreinigung                                            42,00 €

                Kaution für alle Hütten (pauschal)                                   80,00 €

6.) Vermietung der Jugendcamps

                Schulklassen oder Jugendgruppen bis zu 32 Personen
                pro Tag und Person                                                        10,00 €

                Pauschale für Endreinigung pro Wohncontainer              24,00 €
                Kaution (Pauschal)                                                          80,00 €

               Reservierungsgebühr pro Tag/Container                                                       15,00 €

               (wird bei der Abreise verrechnet)

      Tagesmiete für das Jugendcamp (11.00 Uhr bis 20.00 Uhr)

               bis zu 25 Personen                                                         65,00 €

               jede weitere Person                                                                        3,50 €                                 

7.) WLAN

Für den Erwerb von WLAN Tickets werden folgende Gebühren erhoben:

                WLAN Ticket Tagescamping

                1 Tag                                                                                1,00 €

                3 Tage                                                                              2,50 €

                1 Woche                                                                            5,00 €

                1 Monat                                                                          20,00 €

 

       WLAN Ticket Dauercamping (365 Tage)

  1. Ticket kostenlos
  2. Ticket 15,00 €

                jedes weitere Ticket                                                        25,00 

B. Schwimmbadgebühren

 

 

Einzelkarten

Zehnerkarten

Dauerkarten

1.

Erwachsene

3,50 €

30,00 €

55,00 €

2.

Kinder von 6-17 Jahren,

Azubis und Studierende bis zum Ende Ihrer Ausbildung

Besitzer der hess. Ehrenkarte

FSJ-ler, Menschen mit Behinderung (mit Ausweis) (1)

 

 

2,20 €

 

 

17,00 €

 

 

30,00 €

3.

Einzelkarte ab 18:30 Uhr (2)

1,80 €

 

 

4.

Familienkarte

9,00 €

 

 


(1) Rabattierungen können nur bei Vorlage der jeweiligen Dokumente/Bescheinigungen gewährt werden.

(2) Bei Verlängerung der Badezeit verschiebt sich der Beginn der Rabattierung um die verlängerte Badezeit nach hinten.

Die Änderungen der Gebührenordnung werden zum 01.01.2023 wirksam.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Mainhausen, den 14.12.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Frank Simon
Bürgermeister