Pressemeldungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mainhausen

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsmannbezirk Mainhausen I (Zellhausen)

Für die fünfjährige Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsmannbezirk Mainhausen I (Zellhausen), wird die Neuwahl durch die Gemeindevertretung vorbereitet.

Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, können sich bis 31.01.2023 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen - Hauptamt, 63533 Mainhausen, in schriftlicher Form zur Wahl stellen.

Das Amt als Schiedsperson kann nicht bekleiden (§ 3 Abs. 2 HSchAG),

1.
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3.
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
4.
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5.
wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft § 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist;

In das Amt soll nicht berufen werden (3 § Abs. 3 HSchAG), wer

1.
bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
2.
nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3.
durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Bei der schriftlichen Bewerbung um das Amt der Schiedsperson sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und derzeitige Tätigkeit anzugeben.

Mainhausen, den 20.12.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mainhausen
Frank Simon
Bürgermeister